Hauptvertrag bereits Teilzeit Recht auf weitere Reduzierung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hauptvertrag bereits Teilzeit Recht auf weitere Reduzierung

Liebe Frau Bader, da ich bereits ein Kind habe, habe ich nach der ersten Elternzeit meinen Hauptvertrag bereits auf 30 Std reduziert. Da ich jetzt wieder schwanger bin, möchte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen, aber nach ca 1 Jahr mit ca 20-25 Std Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Ist dies in meiner Konstellation möglich oder müsste der Hauptvertrag ein Vollzeitvertrag sein? Liebe Grüße, Happybaby14

von happybaby14 am 22.08.2017, 16:17



Antwort auf: Hauptvertrag bereits Teilzeit Recht auf weitere Reduzierung

Hallo, natürlich ist das möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2017



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