Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Hallo Ich bin schwanger und habe in meinem Hauptberuf ein Beschäftigungsverbot, meine Frage jedoch, darf ich als Thermomix Repräsentantin weiter machen ?! Wie schaut es aus mit der Berechnung des Elterngeld?! Bitte um Hilfe

von Mausecap am 25.09.2017, 11:31



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Hallo, selbständig? rechtlich mögkich, könnte beim AG aber auf Unverständnis stoßen. Liebe Grüße NB (die gerade mit einem Thermomix liebäugelt)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2017



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Das kommt drauf an, wer das BV ausgestellt hat und aus welchem Grund. Wenn es ein individuelles, ärztliches BV war, was steht auf dem Attest?

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 12:20



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Die Ärztin, dort steht Risikoschwangerschaft

von Mausecap am 25.09.2017, 14:08



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Wenn es ein individuelles Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden ist (also von der Frauenärztin), dann darfst du in keiner angestellten Tätigkeit (abängiges Beschäftigungsverhältnis) mehr arbeiten. Wenn das bei Thermomix eine selbständige Tätigkeit ist, darfst du es rechtlich gesehen weiter ausüben; aber darüber wäre sicher dein Hauptarbeitgeber wenig erfreut - das gibt Ärger. Ist das bei Thermomix eine selbständige oder eine angestellte Tätigkeit?

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 15:20



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Es ist auf selbstständige Basis! Es ist jedoch nichts aktives ! Es wäre Kochen wo ich bei bin und es erkläre! Wäre also erlaubt ?!

von Mausecap am 25.09.2017, 19:28



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Sehe ich persönlich als grenzwertig. Dein Arzt sieht eine derartige massive Gesundheitsgefährdung Deiner Person und die Deines Kindes das er ein BV ausgesprochen hat. Wäre die Arbeit das Problem, hätte ja der AG das BV ausgesprochen. Und nur weil Risikoschwangerschaft spricht kein Arzt ein BV aus - da muss schon einiges dazu kommen. Im Gegenzug hast du einen AG der wohl alles andere als begeistert wäre das du scheinbar nicht in der Lage bist bei ihm zu arbeiten, sehr wohl aber irgendwo Thermo-Mix-Partys" abhalten kannst - wohlgemerkt in der zeit in der er eigentlich auch auf deine Arbeitskraft hätte setzen können. Ich als AG würde, wenn das auffliegt, das BV mit sofortiger Wirkung anzweifeln. Zumal du ja eh das OK des Ag benötigst wenn du noch einen anderen Tätigkeit nachgehst. Solange der Arzt sein OK nicht gibt und damit es wenigstens von Seite Seite absegnet, würde ich persönlich das eh nicht machen.

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 19:49



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

wenn das bei Thermomix so läuft wie bei anderen dieser "Partyanbieter" geht das IMO eher in Richtung "Scheinselbstständigkeit". Die "Verkaufs-Tanten" bieten an, sammeln Geld ein, schicken die Bestellungen zu, zahlen das eingesammelte Geld und bekommen dafür eine "Verkaufsprovision". Um Dinge wie Krankenversicherung, Steuer usw müssen sie sich selbst kümmern, meistens gibt es noch den Hinweiß Gewerbe usw ist erst ab einem bestimmten Umsatz nötig. Dafür müssen die "Verkaufs-Tanten" dann natürlich den Anbieterfirmen entsprechende Werbebroschüren usw "abkaufen". Und nicht selten die Auflage in einem bestimmten Zeitrahmen einen bestimmten Umsatz zu erreichen weil man sonst herausfliegt. Wirklich seriös ist jedenfalls in meinen Augen etwas anderes. Bestenfalls kann man das noch so gerade als Franchise ansehen.

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 19:55



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Davon ab ändert sich doch bei selbstständiger Tätigkeit der zeitraum zur Berechnung des EG. Heißt es ist eh egal was man in den 12 Monaten vor Mutterschutz/Geburt verdient hat weil das nicht zur Berechnung herangezogen wird. Sondern eben das letzte Steuerjahr.

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 19:57



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Wenn es wirklich eine selbständige Tätigkeit wäre - und keine Scheinselbständigkeit, - dann wäre es zwar rechtlich erlaubt, würde aber sicher bei deinem Arbeitgeber nicht gut ankommen. Du musst dann damit rechnen, dass dein AG evtl das BV anzweifelt. Das darf der AG. Ich an deiner Stelle wäre konsequent und würde zu Hause bleiben und mich schonen. Immerhin bist du eine Risikoschwangerschaft. Oder ich würde das BV wieder aufheben lassen und bei beiden Jobs arbeiten gehen. Aber diese Rosinenpickerei kommt nicht gut an.

Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 20:25



Antwort auf: Hauptberuf BV, darf ich als Repräsentantin weiter arbeiten ?

Danke schön Ja das habe ich mir auch gedacht! Dankeschön. Ich kümmere mich um die Gesundheit 👍

von Mausecap am 27.09.2017, 13:29



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