Hallo Frau Bader,
Geburt meiner Tochter war am 20.08.2016
Ich hatte damals EZ eingereicht bis 29.11.2017.
Zwischenzeitlich hatte ich einen EZ-Verlängerungsantrag eingereicht, bis 31.08.2018, aber mit Teilzeitbeschäftigung - würde also ab dem 30.11.17 - 31.08.18 TZ arbeiten.
Was ist nun, wenn ich doch nicht TZ arbeiten möchte, wenn ich also weiter reine EZ haben möchte bis 31.08.2017. - Habe ich irgendeinen Anspruch hierauf? Was muss ich tun, was für Fristen sind zu beachten? Oder kann mein AG mir dies verwehren? Grundlos?
Dies ist ganz dringend für mich. Bitte teilen Sie mir genau mit, was ich tun kann.
P. S. Mein AG ist öffentlicher Dienst, mit mehr als 50 Beschäftigten.
von
Vivi.1981
am 03.10.2017, 20:31
Antwort auf:
EZ verlängern / Teilzeitbeschäftigung rückgängig machen?
Hallo,
Sie können den Vertrag kündigen, müssen aber die Fristen einhalten. Achten Sie darauf, tatsächlich nur den TZ-V zu kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
EZ verlängern / Teilzeitbeschäftigung rückgängig machen?
Diesen Zwischenvertrag kuendigen mit Einhaltigung der Kuendigungsfristen
von
peekaboo
am 03.10.2017, 21:48
Antwort auf:
EZ verlängern / Teilzeitbeschäftigung rückgängig machen?
Hmm, nein, wir haben nix Neues aufgesetzt.
Mein AG hatte mich gefragt, ob ich meine (erste) EZ (die ja quasi 14 Monate ging, also von GEburt 20.8.16 - 29.11.17) verlängern möchte. Ich hatte ihm dann geschrieben, dass ich die EZ vom 30.11.17 - 31.8.18 verlängere, aber TZ arbeiten möchte. Dies hat er dann so genehmigt. Das wars.
Was kann ich tun, um das rückgängig zu machen - also ich möchte einfach nur meine EZ bis 31.8. verlängern, ohne bei meinem AG zu arbeiten.
von
Vivi.1981
am 04.10.2017, 14:52
Antwort auf:
EZ verlängern / Teilzeitbeschäftigung rückgängig machen?
Arbeiten.... dann siehst du wie er reagiert.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 04.10.2017, 15:58