Hallo,
mein Mann und ich haben uns vor einem halben Jahr getrennt. Unser Sohn ist jetzt 2 Jahre. Wir haben damals noch gemeinsam das Landeserziehungsgeld beantragt und bekommen auch das Betreuungsgeld. Mein Ex Mann hat unseren Sohn einmal unter der Woche und jedes 2te WE. Hat mein Ex Mann Anspruch auf die hälfte des Landeserziehungsgelds und des Betreuungsgelds?
von
shiba3511
am 25.07.2014, 06:08
Antwort auf:
Hat mein Ex Mann Anspruch auf die Hälfte des Betreuungsgeld
Hallo,
das Betreuungs Geld steht Ihnen zu.
Berücksichtigung beim Unterhalt für EG u Betreuungsgeld erst ab 300 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2014
Antwort auf:
Hat mein Ex Mann Anspruch auf die Hälfte des Betreuungsgeld
Es erhöht Dein Einkommen und somit muss er weniger Betreuungsunterhalt an Dich zahlen.
Es sind Leistungen die dem zustehen bei dem das Kind lebt.
Also Dir.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2014, 08:29