Frage: Hallo

Ich habe gestern meine Kündigung von meinem Nebenjob Zeitarbeitsfirma erhalten.Ich bin in der 6 SSW und habe der Zeitarbeitsfirma noch nichts davon gesagt. Auch im Minijob bin ich unkünbar, wenn ich meinem Arbeitgeber jetzt innerhalb von 2 Wochen sage das ich schwanger bin oder? Ich weiß nur nicht wie es finanziell weiter geht.In meinem Vertrag steht, das mir ... € gezahlt wird und ich so und so viele Stunden arbeiten muss. Da ich einen Vollzeit Job habe und noch zusätzlich auf 450 Euro Basis gearbeitet habe, ist meine Frage auch, da es die Std überschreitet, darf ich es noch? Und was ist wenn ich die Std bei der Zeitarbeitsfirma nicht erreiche wird mir trotzdem das Geld was vertraglich drin steht gezahlt? Lg

von Sindy89 am 25.01.2017, 14:41



Antwort auf: Hallo

Hallo, wenn kein wichtiger Grund vorliegt darf der AG nicht kündigen - Sie müssen es innerhalb von 14 Tagen mitteilen. Sie dürfen tatsächlich nur 8, 5 Std arbeiten beide AG müssen sich abstimmen wegen der Verteilung.Sie bekommen trotzdem von beiden vollen Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



Antwort auf: Hallo

1. Niemand ist unkündbar, auch eine Schwangere nicht. Wenn bestimmte triftige verhaltensbedingte u.a. Gründe vorliegen, darf auch einer Schwangeren mit Zustimmung der Behörde gekündigt werden. 2. Solange du die Schwangerschaft nicht bekannt gegeben hast, gibt es keinen Kündigungsschutz aus dem MuSchG. Du hast eine 14täige Einspruchsfrist beim Arbeitgeber und eine 3wöchige Frist, Kündigungschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. 3. Wenn du die Schutzwirkung des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen willst, musst du unbedingt beiden AG deine Schwangerschaft bekannt geben. Bis dahin musst du ganz normal arbeiten, wie vertraglich vereinbart. 4. Beide AG müssen sich dann einigen, wie sie die Höchstarbeitszeit von 8,5 std/Tag und 90 Std. in der Doppelwoche untereinander aufteilen. 5. Der Lohn wird weiter gezahlt wie bisher.

Mitglied inaktiv - 25.01.2017, 18:09



Antwort auf: Hallo

Muss ich wirklich auch meinem Hauptarbeitgeber schon sagen das ich schwanger bin?Ich bin erst in der 6 SSW und da kann wirklich noch viel passieren und einigen wie die Stunden aufgeteilt werden...Ja mein Vollzeit Job geht natürlich vor und so kann ich nur meinen Nebenjob von der Arbeitszeit reduzieren.

von Sindy89 am 25.01.2017, 19:35



Antwort auf: Hallo

Wenn du nicht beiden Arbeitgebern von der Schwangerschaft berichtest, können diese sich ja nicht über die mutterschutzrechtlichen Arbeitszeitvorgaben abstimmen. Dann darfst du im Nebenjob bis zu 8,5 Std. arbeiten (weil du dort als schwanger bekannt bist) und in beiden Jobs zusammen bis zu 10 Std täglich (das ist die Grenze aufgrund des ArbZG).

Mitglied inaktiv - 25.01.2017, 20:23



Antwort auf: Hallo

Muss ich eigentlich nachdem ich meinen Arbeitgeber dies mitgeteilt habe noch separat eine Kündigungsschutzklage einreichen, da ich meinem Arbeitgeber ja erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erzähle?

von Sindy89 am 26.01.2017, 11:15



Antwort auf: Hallo

Wenn der Arbeitgeber die Kündigung dann schriftlich wieder zurücknimmt, dann kannst du auf die Kündigungsschutzklage verzichten. Wenn er die Kündigung nicht zurücknimmt, musst du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Mitglied inaktiv - 26.01.2017, 18:22



Antwort auf: Hallo

Schriftlich heißt, ein Dokument mit handschriftlicher Unterschrift; auf keinen Fall eine Email oder sms oder whatsapp Nachricht. Selbst das soll's geben.

Mitglied inaktiv - 26.01.2017, 18:23