Hallo, ich bin war bis20.3.2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hallo, ich bin war bis20.3.2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit

Hallo, ich bin war bis zum 2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit. Ich habe einen Jahresurlaub von 36 Tagen. Wieviel Urlaub steht mir 2013 noch zu. Meine Personalabteilung meinte für Dezember würde mir gar nichts zu stehen auch , wenn ich am 3.12.2013 wieder anfange zu arbeiten. Kann ich mir aber nicht vorstellen? Oder ist das korrekt so? Danke für die Antwort. LG Rike

von Rike479 am 12.11.2013, 14:41



Antwort auf: Hallo, ich bin war bis20.3.2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2013



Antwort auf: Hallo, ich bin war bis20.3.2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit

Dir steht Urlaub zu für jeden Monat den Du nicht komplett in EZ warst. In Deinem Fall also für Januar-März & für Dezember. Sollten bei 36 Tagen Jahresurlaub 12 Tage sein. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 14.11.2013, 12:41



Antwort auf: Hallo, ich bin war bis20.3.2013 in Mutterschutz und bis zum 2 .12. in Elternzeit

Ok, danke. So wurde mir das auch mal gesagt. Aber unsere Perso meinte es wäre nicht so. Hab es auch schon geklärt. ;-) Lg

von Rike479 am 15.11.2013, 10:13



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