Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

... bis zum 30.07.2017. Sie hat den AG vor mehreren Wochen informiert, das sie schwanger ist und der Mutterschutz am 22.09.2017 beginnen würde. Jetzt wurde ihr angeboten einen neuen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 21.09.2017 zu bekommen und wenn die Elternzeit dann vorbei ist, solle sie sich nochmal melden und wegen einer Neuanstellung fragen. Ist das rechtens? Und wie berechnet sich in diesem Fall das Mutterschaftsgeld? Bekommen Sie da jetzt überhaupt was? Ist das am Ende nicht Vorsatz bzw. Benachteiligung der Frau, wenn eine Firma so handelt?

von SvenLindner am 10.05.2017, 10:35



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

Hallo, ich kann nicht verstehen, wo das moralisch so verwerflich ist. Es ist doch sehr nett von ihm, dass er den Vertrag zumindest bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängert. Natürlich hat sie keinen Anspruch darauf, dass länger eine Regelung getroffen wird. Da es manchmal mit den Ämtern Probleme gibt, wäre es sinnvoll, den Vertrag dann zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes auslaufen zu lassen, damit sie mindestens einen Tag noch Arbeitslosengeld 1 bekommt, bevor sie in das Beschäftigungsverbot geht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2017



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

Vertrag einfach auslaufen lassen können Sprich ab dem 31.07.17 wäre Sie dann arbeitslos. Ich kann mir kaum vorstellen,dass ein AG unter den Umständen verlängern würde, da es ja sein kann, dass die werdende Mutter sich dann Elternzeit nimmt. LG Peeka

von peekaboo am 10.05.2017, 11:57



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

Wo genau ist die Benachteiligung ? 95 von 100 Arbeitgeben hätten den Vertrag einfach auslaufen lassen. Völlig legal. Mutterschutzgeld bekommt sie in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Und sie muss sich beim Arbeitsamt melden rechtzeitig.

von Sternenschnuppe am 10.05.2017, 12:08



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

... wenn ich eine AN schätzte und auch weiterhin beschäftigen möchte, dann kann ich ihn doch nicht einem Vertrag anbieten, der kurz vor dem Mutterschutz endet, nur um den Arbeitgeberanteil beim Mutterschaftsgeld zu sparen! Oder sehe ich das falsch? Wie hoch ist den das Krankengeld / Mutterschaftsgeld, wenn ich zu diesem Zeitpunkt keinen Arbeitgeber habe?

von SvenLindner am 10.05.2017, 12:21



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Es geht ja aber um Recht und Wirtschaftlichkeit, nicht um Emotionen. So doof es ist, und ich meine das nicht böse, aber ihr hättet dann zuerst einen unbefristeten Vertrag abwarten müssen bevor Ihr Kinder bekommt. Für einen Arbeitgeber ist sie als Mitarbeiterin ein großer Unsicherheitsfaktor. Krankengeld kannst Du über Onlinerechner ausrechnen. Etwa 65 - 70% des Gehaltes ? Da kenne ich mich nicht gut aus.

von Sternenschnuppe am 10.05.2017, 13:06



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

Wie ist Deine Frau versichert? Evtl muss sie sich üner Dich versichern lassen LG Peeka

von peekaboo am 10.05.2017, 13:11



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Sie ist ganz normal versichert, bei der AOK

von SvenLindner am 10.05.2017, 13:18



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Grundsätzlich OK wohl vom AG, aber moralisch das unterste. Ich als Arbeitnehmer würde mich dann fragen, WILL ich da in Zukunft überhaupt weiter/wieder arbeiten? Was sie machen kann ist noch einmal das Gespräch mit dem AG suchen ob man nicht wenigstens die Mutterschutzzeit noch dranhängen kann. Geld, auch das was der AG zahlen muss, bekommt er von der KK eh wieder. Sie würde dann das volle Mutterschaftsgeld bekommen und Krankenversicherungsstatus wäre für die zeit wo deine Frau Elterngeld bekommt (Elternzeit hat sie keine ohne AG) auch geklärt. Und sie müsste sich nicht wegen der Mutterschutzzeit doch noch beim AA melden. Entgegen gekommen ist der AG schon, da er den Vertrag gar nicht erst hätte verlängern müssen - was wohl auch die meisten AG nicht gemacht hätten. Klar, wenn man dem AG nachweisen könnte das die Schwangerschaft an sich zur Benachteiligung geführt hat, dann hätte man was in der Hand. Kann man aber in den wenigsten Fällen. Nicht umsonst wird Frauen dazu geraten auch bewusst zu lügen oder die Schwangerschaft erst dann bekannt zu geben wenn sie was in der Hand haben. ist halt leider so. Elternzeit würde halt bedeuten das der AG ihr die Stelle freihalten muss und zwar bis zu 3 Jahre. Da oft nach Kind1 auch noch Kind2 folgt wäre dann auch Mutterschaftsgeld usw drin, von der Ungewissheit ob sie überhaupt wider kommt ganz abgesehen. Da scheuen sich dann halt viele Arbeitgeber vor.

Mitglied inaktiv - 10.05.2017, 14:13



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

Über Sie versichert werden. LG Peeka

von peekaboo am 10.05.2017, 15:28



Antwort auf: Hallo Frau Bader, meine Frau hat einen befristeten Arbeitsvertrag...

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von peekaboo am 10.05.2017, 15:29



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