Hallo, Mutterschutz ab 3.12.2016 et 14.1.2016

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hallo, Mutterschutz ab 3.12.2016 et 14.1.2016

Hallo, ich bin seit dem 03.12.16 im Mutterschutz, habe paar Tage danach von der AOK 546€ bekommen! Am 01.01.2017 muss ich wieder Miete zahlen, kann ich aber nicht weil 546€ zu wenig sind für meine Ausgaben! Zählt der Arbeitgeber am1.1 trotzdem Lohn oder muss ich wirklich erst warten bis mein Baby da ist ? Lg

von Sabrina1122 am 17.12.2016, 12:31



Antwort auf: Hallo, Mutterschutz ab 3.12.2016 et 14.1.2016

Hallo, der AG sollte die Differenz zum vollen Lohn wie die übliche Lohnzahlung leisten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2016



Antwort auf: Hallo, Mutterschutz ab 3.12.2016 et 14.1.2016

In der Regel zahlen die meisten AG so wie sie bisher auch das Gehalt ausgezahlt haben. Heißt wenn Du normalerweise zum Monatsende Dein Gehalt bekommst, dann dürfte der Anteil vom AG wahrscheinlich auch dann kommen. Den kompletten Teil für die 6 Wochen von vor der Geburt von der KK hast Du ja bereits erhalten. ABER !!! das was Du von der KK bekommen hast fehlt dir bei dem was der AG dir zahlt, also Geld zur Seite legen. Ansonsten fehlt es dir dann trotzdem im Januar. Da das aber jeder AG handhaben kann wie er mag, musst Du um eine genaue Auskunft zu bekommen nachfragen. Rechtlich könnte er dir das auch komplett auf einen Schlag nach dem Mutterschutz auszahlen.

Mitglied inaktiv - 17.12.2016, 13:19



Antwort auf: Hallo, Mutterschutz ab 3.12.2016 et 14.1.2016

Und Tipp, auch das mit Elterngeld und Kindergeld kann dauern. Notfalls mit dem Vermieter sprechen. Wenn man seinen Stolz runterschluckt und mit den Leuten offen redet sind die meisten da in der Regel so human und lassen mit sich reden wegen der Verspätung.

Mitglied inaktiv - 17.12.2016, 13:21



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