Frage: Hallo Frau Bader,

ich bin bis 07.11.2017 in der Elternzeit. Arbeite bei meinem Arbeitgeber momentan auf 450 Euro bis zum Ende der Elternzeit. Ich bin jetzt wieder Schwanger, die Geburt liegt allerdings ausserhalb meiner 3-jährigen Elternzeit. Wie Verhält sich das bei meinem Arbeitgeber gegenüber für die ca. 6 Wochen die ich zwischen altern Elternzeit und neuer Elternzeit habe? Muss ich da einer Halbtagsbeschäftigung nach gehen wenn er mir eine anbieten kann? Was passiert wenn mein Arbeitgeber mir keine anbieten kann/will für die paar Wochen? Wie berechnet sich dann das neue Elterngeld? Auf mein Gehalt vor der ersten Geburt oder dann auf Basis des 450 Euro Jobs? Gruß ASNO80

von ASNO80 am 08.04.2017, 13:04



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Hallo, Sie meinen 6 Wo zwischen EZ u Mutterschutz? Da mùssen Sie arbeiten. Sie haben Anspruch auf TZ, wenn der Ag mehr als 15 AN hat u keine betrieblichen Grùnde entgegenstehen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2017



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Wenn 6 Wochen zwischen alter EZ liegen und neuer EZ - dann wirst Du dich in der Zeit im Mutterschutz befinden :-D Der AG muss Dich nach der EZ wieder zu den ursprünglichen Konditionen beschäftigen ... Elterngeld wird vermutlich der Mindestsatz 300,00 Euro...

Mitglied inaktiv - 08.04.2017, 13:49