Frage: Hallo Fr. Bader

Hallo Fr. Bader, Mein Mann Zahlt an sein Kind aus erster Beziehung Unterhalt. Immer Regelmäßig. Wir sind seit vier Jahren verheiratet und mussten uns eine Anwältin nehmen um den Unterhalt neu ausrechnen zu lassen. Da mein Mann seine Ex falsche angaben zum Unterhalt auf den Arbeitsamt angegeben hat. Sie war selber noch nie arbeiten. Mein Mann hat auch manchmal mehr gezahlt. Er zahlt jetzt Regelmäßig 282 Euro. Ich bin bis vor kurzem auch regelmäßig meiner Arbeit nachgegangen. Musste mir auf Grund meiner Belastbaren Tätigkeit eine neue Arbeit suchen. Die geringfügig ausfällt. Ich weiß das mein Mann dem Kind was im Mai 18,J alt wird Unterhaltspflichtig ist. Wie ist es aber jetzt mit mir, wenn der Verdienst nicht zum Leben ausreicht.

von daisy2525 am 31.01.2017, 14:36



Antwort auf: Hallo Fr. Bader

Hallo, das Kind geht Ihnen bei dem Unterhalt vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2017



Antwort auf: Hallo Fr. Bader

dein mann ist auch dir zu unterhalt verpflichtet, aber kindesunterhalt hat vorrang. wenn du aus gesundheitlichen gründen nicht in der lage bist, vz zu arbeiten, kannst du eine erwerbsminderungsrente beantragen. und/oder hartz4.

Mitglied inaktiv - 31.01.2017, 15:49