Haftplicht bei getrennten Eltern mit GSR, wer zahlt wann?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Haftplicht bei getrennten Eltern mit GSR, wer zahlt wann?

Hallo Frau Bader, .. und wieder mal... Ich teile mit dem KV die elterliche Sorge, ABR wurde nie geändert, liegt also de jure bei beiden, (de facto bei mir?) Meine Kinder (Teenager) besuchen den Vater diesen Sommer wieder für über einen Monat in Deutschland. Nun verlangt der Vater. dass die Kinder Kranken- und Haftpflichtversicherung "mitbringen", ich also für beides sorgen müsse ()weil er keine bekommen könne). Meine Krankenversicherung hier in unserem Land (nicht EU) deckt Notfälle weltweit ab, das ist also geklärt. ... aber es gibt hier keine PHV wie man das in D kennt. Muss ich für die Zeit in der sie seiner Obhut (ganz klar) unterstehen ein PHV organisieren. bzw. bin ich haftpflichtig? Da sich die beiden vermutlich täglich extensiv alleine mit den Rädern in der Stadt bewegen sind Schäden nun wirklich nicht ganz auszuschließen...´ Wie sieht das aus? Gruß D

von desireekk am 21.06.2016, 04:11



Antwort auf: Haftplicht bei getrennten Eltern mit GSR, wer zahlt wann?

Hallo Desi, Haftpflicht muss er sich drum kümmern. Liebe Grüße nach USA NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2016



Antwort auf: Haftplicht bei getrennten Eltern mit GSR, wer zahlt wann?

seine Obhut, seine Versicherung! floe

von la-floe am 21.06.2016, 13:00



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