Ich habe hier eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Ich bin 30 Jahre alt und hatte Ende August 2011 eine Fehlgeburt (Missed Abort) in der 13.SSW.
Anfang November hatte ich einen Abgang in der 6.SSW. Bin dann im Zyklus darauf gleich wieder schwanger geworden, obwohl ich eigentlich ab Januar erst mal wieder die Pille nehmen wollte. Muss seit Anfang der SS Utrogest und Blutgerinnungstabletten nehmen. Bin jetzt in der 13.SSW.
Ich arbeibeite im Einzelhandel in einem großen Betrieb, indem es sehr stressig zugeht. Zum Teil interessiert es die Vertretung auch nicht wirklich, dass ich schwanger bin und werde rumgehetzt, muss schwer heben und viel sitzen und sitzen wenn der Chef nicht da ist. Muss dazu sagen, dass ich Wasser in den Beinen habe und das Sitzen, wenn es länger als eine Stunde ist, sehr mühsam ist. Wir müssen zum Teil auch unter Druck arbeiten , d.h. wenn ich an der Kasse sitze muss ich innerhalb einer bestimmten Zeit einen bestimmten Umsatz gemacht haben.
Mein Chef ist da eher andersrum. Er macht sich sogar sehr Sorgen und meinte, dass er die Verantwortung nicht übernehmen wolle, falls wieder was passieren sollte. Bin jetzt 2 Wochen krank geschrieben, da ich Unterleibschmerzen hatte. Danach will mein Chef mich nur noch 2-3 Stunden am Tag, dann aber auch nicht jeden Tag, beschäftigen. Natürlich ist mein Baby mir sehr wichtig, aber ich mache mir jetzt trotzdem Sorgen, dass uns, wenn ich im Mutterschutz bin, zu wenig Geld bleibt, da mein Freund weniger verdient als ich. Hätte ich da evtl. Chancen auf ein BV?
Viele liebe Grüße und Danke schon im Voraus für die Antwort
von
minny81
am 21.02.2012, 17:22
Antwort auf:
Hätte ich eine Chance auf ein BV?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2012
Antwort auf:
Hätte ich eine Chance auf ein BV?
Grundsätzlich: Ja.
Ein BV wird ausgestellt wenn die Arbeit Mutter oder Ungeborenes gefährden könnte. Das ist bei Dir ja der Fall. Die Frage ist nun wer das BV austellen müsste, und ich denke - aber ich bin natürlich kein FA und auch kein RA - es müsste der FA machen, aber da kann Frau Bader sicher was genaueres zu sagen.
Sprich Deinen FA an wie belastend Deine Arbeit für Dich ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 21.02.2012, 19:34
Antwort auf:
Hätte ich eine Chance auf ein BV?
Bei einem verständnisvollen FA hast Du gute Chancen.
Und Dein Chef ist da doch richtig toll , soweit ich weiss kann auch er ein BV machen.
Dann bekommst Du Deinen normalen Lohn weiter und er kann sich das von der Krankenkasse wiederholen.
Würde es aber zuerst über den FA probieren, der hat es da einfacher.
Mitglied inaktiv - 21.02.2012, 19:39