Frage:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
Sehr geehrte Frau RA Bader,
Zu o.g Punkt habe ich eine Frage. Meine Freundin und ich erwarten im kommenden Jahr (ET 04.08.15) Nachwuchs. Wir sind nicht verheiratet o.ä.
Leider hat meine Freundin ca. 2 Wochen vor Schwangerschaftsfeststellung ihren Arbeitsplatz gekündigt und ist nun arbeitssuchend - wobei auch dies sich nun als schwierig gestalten wird - da nur wenige Arbeitgeber eine Schwangere einstellen werden. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und erhalte somit Gehalt gemäß TVÖD-K (Gruppe 07a).
Momentan wohnen wir in einer zwei Zimmerwohnung, deren Mietvertrag auf mich läuft und es auch kein Problem war die Miete zu bezahlen. Doch da nun Nachwuchs im Hause ansteht, brauchen wir eine Größere Wohnung. Doch leider sind die Mietpreise hier im Oberallgäu recht hoch und als Alleinverdiener nun fast nicht zu stemmen - zumal ja auch noch Lebenshaltungskosten aufzuwenden sind und wir auch PKW benötigen.
Bestünde für uns Anspruch auf Wohngeldzuschuss?
Dahingehend auch die Frage - Wie ist es mit ALG Auszahlung bei meiner Freundin, bzw im kommenden Jahr dann Elterngeld etc...
Und gäbe es Probleme wenn ich die Vaterschaft (trotz unverheiratet) anerkenne und das Kind dann meinen Nachnamen erhält?
Mit freundlichen Grüßen,
FR
von
flexbrd
am 11.12.2014, 11:08
Antwort auf:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
Hallo,
bitte die Hinweise lesen. Das kann und darf ich Ihnen hier nicht ausrechnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2014
Antwort auf:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
Hallo,
deine Freundin kann trotz SS eine Arbeit suchen, denn sie muss diese nicht angeben.
Zur Zeit bekommt sie ALG1 oder? Solange sie nicht arbeitet geht das alles von ihrem EG ab, denn jeder Monat in Arbeitslosigkeit ist ein Nullmonat. Wenn's dumm läuft, bekommt sie nur 300€ Mindessatz.
Wohngeld wird sicher schwer, denn du verdienst gut und deine Freundin erhält ja sicher Leistung.
Es ist kein Problem, wenn du die Vaterschaft anerkennst!
LG
von
Colien07022004
am 11.12.2014, 13:15
Antwort auf:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Wie soll es mit dem ALG Deiner Freundin sein? Sie bekommt es doch, oder? Sie wird es bekommen, bis sie einen Job findet - und sollte/kann sich auch weiter darum bemühen.
Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt. ALG zählt als 0, ist also ungünstig. Schlimmstenfalls wird es halt nur der Mindestsatz.
von
Strudelteigteilchen
am 11.12.2014, 14:34
Antwort auf:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
Solange die Kinder sehr klein sind, brauchen sie ech nicht viel Platz. Die erste Zeit empfiehlt es sich eh, das die Kleinen bei den eltern mit im Zimmer schlafen. Da langt Platz für ein Kinderbett, i idealfall als beistellbett am Ehebett (nehmt ein normales Gitterbnett wo ihr eine Seite herausnehmt). Wickeln kann man perfekt auf dem Bett oder auch Badezimmer - da ist dann meistens auch besser wegen Heizung.
Unser wird jetzt 2,5 Jahre - und nutzt das eigene Kinderzimmer nur als Abstellfläche und selten zum spielen. Geschlafen, ect wird bei uns.
Macht euch also keinen solchen Stress wegen Wohnung, sucht in Ruhe. Und, kleiner Tip, ich würde das ehrlicherweise erst nach der Geburt in Angriff nehmen.
Mitglied inaktiv - 11.12.2014, 15:04
Antwort auf:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
Hallo, .
Ihr könnt Wohngeld und Kinderzuschhlag beantragen.
Ob das bewilligt wird, kann ich Dir nicht sagen. Das hängt von Eurem Einkommen ab, und muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen.
Vor der Geburt glaube ich allerdings nicht, dass Ihr etwas bekommt, da Deine Freundin ja auch noch ALG 1 beziehen wird, nehme ich mal an.
Nein, es gibt keine Probleme, wenn Du die Vaterschaft anerkennst, und das Kind Deinen Namen erhält. Allerdings gibts nach der Trennung dann häufig den Wunsch, dass die Mutter den Nachnamen des Kindes ändern möchte, und das geht dann nicht so einfach, wenn überhaupt.
Luvi
von
luvi
am 12.12.2014, 10:27
Antwort auf:
Haben wir Anrecht auf Wohngeldzuschuss und andere Zahlungen?
Bleibt erstmal in der Wohnung! Ein Baby selber brauch wirklich nicht viel Platz. Unser Sohn ist 15 Monate alt, hat zwar sein eigenes Zimmer, aber da ist er bis heute nur zum schlafen und wickeln drin. Da habt ihr echt noch Zeit!
Das Baby wird immer im näheren Umkreis von Mama sein (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer).Ein kleines Babybett auf Rollen wäre ne Idee.
Und ich kenne einige mit Baby und ggfs Geschwisterkinder, die keinen Pkw haben. Vll könnt ihr euch ja 1x in der Woche ein Auto von Freunden oder Familie leihen zum einkaufen oder so?!
Bitte stürzt euch nicht vorher in Unkosten/Schulden, die nicht sein müssen!
von
allmountain
am 12.12.2014, 13:37