Habe ich unmittelbar nach Elternzeit Anspruch auf Krankengeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich unmittelbar nach Elternzeit Anspruch auf Krankengeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Ende des Monats endet nach 18 Monaten meine Elternzeit und gleichzeitig mein Arbeitsverhältnis. Ich habe 12 Monate lang Elterngeld bekommen und hatte die letzten 6 Monate kein Einkommen. Mein Arbeitsverhältnis habe ich wegen Umzug kündigen müssen, da mein Mann eine Stelle in einer anderen Stadt bekommen hat. Derzeit bin ich arbeitsuchend und bekäme ab Juli Arbeitslosengeld. Nun bin ich erkrankt und werde sehr wahrscheinlich auch im Juli und August noch arbeitsunfähig sein. Damit hätte ich ja dann keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Können Sie mir sagen, wie es mit meinem Anspruch auf Krankengeld aussieht? Ich weiß, dass ich bei Krankheit nach der Elternzeit 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hätte und danach auf Krankengeld. Aber das fällt ja in meinem Fall weg, da ich dann nicht mehr beschäftigt bin. Während der Elternzeit ruht ja der Anspruch auf Krankengeld und besteht dann wieder ab dem ersten Arbeitstag, den es bei mir ja aufgrund meiner Kündigung nicht geben wird. Außerdem hatte ich die letzten 6 Monate gar keine Einkünfte, das Krankengeld wird aber auf Grundlage des letzten Gehaltes berechnet... Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Auskunft über meinen Krankengeldanspruch geben könnten. Mit freundlichen Grüßen Linalein

von Linalein am 04.06.2016, 21:32



Antwort auf: Habe ich unmittelbar nach Elternzeit Anspruch auf Krankengeld?

Hallo, stehen Sie denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Ist Ihr Kind fremdversorgt? Ansonsten bekommen Sie gar kein ArbGeld 1 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2016



Antwort auf: Habe ich unmittelbar nach Elternzeit Anspruch auf Krankengeld?

Arbeitslosengeld würde ich bekommen. Das habe ich bereits abgeklärt. Allerdings nicht, wenn ich krank bin. Mich interessiert nun, ob ich aufgrund meiner beschriebenen Situation Anspruch auf Krankengeld habe.

von Linalein am 06.06.2016, 13:16



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