Sehr geehrte Frau Bader,
mein Partner und ich (beide pflichtversichert, ich bei der Audi BKK) haben vor einem Jahr ein Kind bekommen. Ich nehme 15 Monate Elternzeit, davon die letzten 3 Monate erhalte ich kein Elterngeld mehr. Meine Kasse hat mir 10 Monaten nach der Geburt ein Schreiben geschickt, dass ich meinen Beitrag selbst zahlen muss, da ich unverheiratet kein Recht auf Familienversicherung (während der Elternzeit) habe.
Stimmt das so und besteht seitens Kasse keine Pflicht, dies unmittelbar bei der Anmeldung des Kindes mit den Versicherten zu klären?
Zählt man also als nicht verheiratet nicht als Familie? Ich habe Recht auf Elternzeit, da hat auch keiner gefragt ob ich verheiratet bin... bin etwas frustriert und möchte Verständnis für mich schaffen... ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Herzlichen Dank
K. Voigt
von
Mattis Mami
am 17.10.2017, 09:15
Antwort auf:
Habe ich kein Recht auf Familienversicherung wenn wir nicht verheiratet sind?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie weiter in einem Arbeitsverhältnis stehen, und dann sind Sie die gesamte Elternzeit beitragsfrei versichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2017
Antwort auf:
Habe ich kein Recht auf Familienversicherung wenn wir nicht verheiratet sind?
Mir hat man gesagt, dass ich selber beitragsfrei versichert bleibe solange ich in Elternzeit bin, also maximal 3 Jahre. Erst danach käme das Thema Familienversicherung ins Spiel. Warum schicken sie dir sowas schon nach 10 Monaten? Oder hast du keinen Arbeitgeber mehr (womit du auch nicht in Elternzeit wärst)?
von
Tina_33
am 17.10.2017, 09:40
Antwort auf:
Habe ich kein Recht auf Familienversicherung wenn wir nicht verheiratet sind?
Wenn Du einen AG hast und entsprechend in EZ bist, bist du bis zu 3 Jahre automatisch beitragsfrei versichert sofern du Pflichtmitglied einer gesetzlichen KK bist. Allerdings kann es sein das dein AG dich evtl falsch gemeldet hat. Also nachfragen - beim AG und bei der KK.
Oder hattest du einen befristeten Arbeitsvertrag der in der Zwischenzeit ausgelaufen ist?
Solltest du keinen AG haben und entsprechend auch nicht in EZ sein, endet mit Ablauf des EG die beitragsfreie Krankenversicherung. Du müsstest dich dann (wieder) selbst versichern.
Familienversicherung geht nur wenn ihr heiratet.
Mitglied inaktiv - 17.10.2017, 19:32
Antwort auf:
Habe ich kein Recht auf Familienversicherung wenn wir nicht verheiratet sind?
Vielen Dank an die Antwortenden!
Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und gehe auch bald wieder zurück zu meinem alten Arbeitgeber, also daran kann es wohl nicht liegen. Ich hoffe es ich wirklich nur ein Missverständnis.
Vielen Dank für die Tipps, ich frage also beim AG nach, was sie an die Krankenkasse gemeldet haben. Als ich bei der KK angerufen habe, dass sie mir bitte erläutern warum ich zahlen muss, haben sie gesagt, dass es nur daran liegt, dass ich nicht verheiratet bin...
von
Mattis Mami
am 23.10.2017, 09:46