Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Hallo, Ich habe vor kurzem wieder angefangen zu arbeiten und meine Probezeit geht noch bis Oktober. Jetzt hat der Kindergarten meines Sohnes aber fast den Kompletten August zu. Ich habe jetzt von jemanden gehört das man wenn man Kleinkinder hat man in der Probezeit trotzdem Urlaub bekommen kann/ muss. Stimmt das denn? Ich habe keinerlei andere Betreuungsmöglichkeit weil mein Freund grade selber eine Ausbildung macht und sonst gibt es weder Großeltern noch sonst wen in der nähe. Ich mache mit wirklich sorgen wie ich diesen August rumbringen. Vielen Dank

von Silvie am 09.05.2015, 22:35



Antwort auf: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Hallo, wernn im vertrag steht, dass Ihnen während der Probezeit kein Urlaub zusteht und Sie das unterschrieben haben, sehe ich da schwarz. Das hätten Sie bei Vertragsschluß anbringen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Der AG ist dazu nicht verpflichtet, die Betreuung muss gesichert sein. Wenn Du gerade angefangen hast würden die Tage doch eh nicht reichen. Tagesmutter , Freunde etc. aktivieren. Seit wann weißt Du denn dass im August zu ist ?

von Sternenschnuppe am 10.05.2015, 08:34



Antwort auf: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Es ist ein Mythos, daß man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf. Dagegen gibt es kein Gesetz. Aber auch außerhalb der Probezeit besteht kein Anspruch auf Urlaub, nur weil der Kindergarten zu ist. Der Arbeitgeber muß das so nicht genehmigen. Er muß das berücksichtigen - aber wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Und wenn man neu dazugekommen ist, dann besteht natürlich eine gewisse Gefahr, daß die Kollegen ihren Urlaub schon geplant/beantragt haben und die gewünschte Zeit nicht mehr "frei" ist. Warum überlegt man sich das nicht vorher und bespricht es dann idealerweise schon im Vorstellungsgespräch? Da das versäumt wurde, würde ich zumindest jetzt mal das Gespräch suchen. Und nicht angriffslustig mit Gesetzen wedeln, sondern höflich fragen, ob man da irgendwas machen kann. Ich als AG fände jedenfalls ganz schnell einen Grund, jemandem in der Probezeit zu kündigen, wenn der gleich nach ein paar Tagen mit dem Anwalt käme, statt mit mir zu sprechen - selbst wenn er Recht hätte.

von Strudelteigteilchen am 10.05.2015, 08:46



Antwort auf: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Vor allem der August ist doch meist sofort weg. Je nach Bundesland, aber hier ist der August komplett Ferien. Du wirst niemals den ganzen August bekommen, vor allem wenn man diese Urlaubstage noch gar nicht erarbeitet hat.

von Sternenschnuppe am 10.05.2015, 09:01



Antwort auf: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Mein Kind geht erst seit kurzem in den Kindergarten deswegen weiß ich es auch noch nicht lange das der Kiga fast den ganzen August zu hat. Mir geht es nicht darum den ganzen August Urlaub zu haben sondern vielleicht eine Woche und den Rest muss ich dann eben mit den Schichten meines Mannes irgendwie passend machen. Oder wenns so ist das einem der Urlaub zusteht dann könnte er vielleicht noch eine nehmen. Außerdem wer lesen kann is klar im Vorteil oben steht doch das ich keine andere Betreuungsmöglichkeit habe oder ?Also keine Freunde oder sonst wen. Und das ich jemanden mit dem Anwalt komme steht glaube ich in meinem Text oben auch nix.

von Silvie am 10.05.2015, 09:19



Antwort auf: Habe ich einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit wegen Schließtagen im Kinder

Nun ja, aber Du fragst hier bei einer Anwältin um Rat. Selbst wenn Du nicht mit einem Anwalt wedelst - immerhin willst Du mit Gesetzen wedeln. Und wenn Du drei Wochen "irgendwie passend machen" kannst - warum dann nicht vier? Egal, wie auch immer: Du hast mit und ohne Probezeit keinen ANSPRUCH auf Urlaub im August, aber es gibt kein Gesetz, das Dir verbietet, den AG mal freundlich nach Möglichkeiten zu fragen.

von Strudelteigteilchen am 10.05.2015, 09:44



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