Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Mutter eines 14 Monate alten Kind (28.12.2014). Bin noch bis 27.12.2016 in Elternzeit und wieder schwanger (05.11.2016 Termin). Ich habe, wenn ich richtig informiert bin, Recht auf Unterbrechung der Elterzeit zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist und erhalte somit den gleichen Betrag als bei meinem letzten Mutterschutz. Jedoch durfte ich da auch meinen Firmenwagen nutzen. Nun meine Frage: Steht mir der Firmenwagen nun auch während der Mutterschutzfrist zu? Vielen Dank schon vorab für Ihre Antwort. Viele Grüße Andrea
von er_feld_aus am 07.03.2016, 09:12