Hallo Frau Bader, danke für die Antwort. Trotzdem ist mir einiges noch nicht ganz klar: Wie sieht es denn aus, wenn mein Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen würde? Würde dann nicht auf der Bescheinigung stehen, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde? Im Internet ist die Aussage zu finden, dass es eine Offenbarungspflicht gibt, wenn die Tätigkeit das Kind gefährden könnte z.B. bei fehlendem Immunschutz und das ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag anfechten könnte, wenn dem Arbeitnehmer die Schwangerschaft bekannt war und er diese aufgrund eines sofortigen BVs niemals ausführen kann. Nur bei unbefristeten Tätigkeiten wäre eine Schwangerschaft ein nur vorübergehender Hinderungsgrund und daher das Beschäftigungsverhältnis von Arbeitgeberseite nicht auflösbar. Es wäre schön, wenn sie mir weiter helfen könnten. Viele Grüße, elena 86
von elena86 am 07.05.2012, 14:14