Guten Tag Frau Bader. Ich bin Studentin und arbeite 20 Stunden pro Woche im Verkauf. Seit dem 3.12.2014 bin ich im Beschäftigungsverbot wegen einer Risikoschwangerschaft. Geburtstermin ist der 6.4.2015. Ich versichere mich bei einem Gehalt von 800 EUR Brutto selbst. Nun habe ich erfahren, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Kann ich das mit dem Umstieg auf eine geringfügige Beschäftigung zum Mutterschutz umgehen? Mit freundlichen Grüßen.
von Hutze am 21.01.2015, 10:30