Hallo, Frau Bader!
Mein Arbeitsvertrag war vom 1.12.2009 bis 31.08.2012(ich wollte eine Ausbildung machen). Gearbeitet habe ich bis einschließlich 05.01.2010, danach war ich krankgeschrieben vom 06.01.2010 bis 20.01.2010. Danach gab es Beschäftigungsverbot bis zum 04.06. Und ab dem 04.06 bis 10.09.2010 war Mutterschutz.
Die Elternzeit habe ich vom 11.09.2010 bis 11.09.2012 beim Arbeitgeber. beantragt(der AG hat nicht sehr positiv auf meine Schwangerschaft reagiert).
Nun meien Frage:
Habe ich Urlaubsanspruch für 2010 während meinem Beschäftigungverbot und während meinem Mutterschutz? wenn ja, wie lange habe ich Zeit, um meinen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend zu machen?
Danke im Voraus für Ihre Antwort!
winschkindmama
von
wunschkindmama
am 23.08.2012, 17:20
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch während Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2012
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch während Beschäftigungsverbot und Mutterschutz?
Urlaubsanspruch hast du bis September 2010 - einschließlich.
Also 9/12 vom Jahresurlaub!
Und nehmen kannst du den noch in 2012 und 2013.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.08.2012, 23:53