Hallo
Folgende Situation: im Dezember 2015 bin ich ins Beschäftigungsverbot gegangen, der Urlaub aus diesem Kalenderjahr war bereits genommen. Anfang August 2016 kam mein Sohn zur Welt und ab August 2017 gehe ich wieder arbeiten (also 1 Jahr Elternzeit). Nun meine Frage: steht mir für das Jahr 2016 noch mein Urlaub zu? Wenn ja,wie lange? Oder gibt es Sonderregelungen für die Landwirtschaft? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Netti
von
Bibbus37
am 24.09.2017, 22:08
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Sie haben Anspruch auf Urlaub für jeden Monat, in dem Sie nicht komplett in EZ waren
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2017
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Angenommen Du warst bis zum 01.10.16 im Mutterschutz und hast einen Jahresanspruch von 30 Urlaubstagen, dann stünden Dir aus dem Jahr 2016 noch 25 Urlaubstage zu. (30 Urlaubstage ÷ 12 = 2,5 x 10 Monate).
Nehmen darfst Du diesen Urlaub in 2017 und im GESAMTEN Jahr 2018 (also bis 31.12.18).
§17 BEEG
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Mitglied inaktiv - 24.09.2017, 23:56
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Lese gerade Kind kam anfang August, also ging der Mutterschutz nur bis Sep. (wenns kein Frühchen war.) Dann 2,5 x 9 :-)
Mitglied inaktiv - 24.09.2017, 23:58
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
Also ich verstehe das so, dass für Monate der Elternzeit kein Urlaub zusteht oder? Wäre doch auch logisch?
Sie war ja das gesamte Jahr 2016 nicht bei der Arbeit?
Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt.
LG
Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 09:15
Antwort auf:
Habe ich Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot?
r.
Doch, im BV wird Frau gleichgestellt. Sie hat Urlaubsansprüche erworben. Gekürzt wird nur für jeden vollen Monat EZ.
Im Mutterschutz erwirbt man ebenso Urlaubsansprüche.
Mitglied inaktiv - 25.09.2017, 10:41