Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mir im Januar 2017 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Im Mutterschutz bin ich jetzt seit dem 23.06.2017. Habe ich Anspruch auf meinen Urlaub für Januar bis einschließlich Ende des Mutterschutz? Oder verfällt der Urlaub? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen
von Augustkind2017 am 05.07.2017, 15:00