Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Hallo Zusammen, ich habe am 06.09.2012 Nachwuchs bekommen. Unser erster Sohn ist am 09.09.10 geboren! Die Elternzeit lief demensprechend bis zum 08.09.12. Der Arbeitgeber will nun kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen, da der Geburtstermin des zweiten Kindes ja in der Elternzeit des 1. Kindes liegt! Ist das so korrekt? Spätestens ab 08.09.12 wäre ich ja nicht mehr in der Elternzeit, sondern im normalen Mutterschutz. Über Antworten bin ich dankbar! Gina

von Gina23 am 12.10.2012, 19:34



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Hallo, ab dem ersten Tag im Mutterschutz nach Beendigung der ersten EZ besteht der Anspruch Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs. Der hat sich ja fast den Geburtstag vom ersten Sohn ausgesucht. :-) Du hättest am besten die Elternzeit von Sohn 1 pünktlich zum Beginn des Mutterschutz von Kind 2 (6 Wochen vor ET) beendet, somit hättest Du das komplette MuSchGeld gehabt. Hast Du leider aber nicht. Elternzeit war also von 09.09.10 bis 08.09.12 Geburt Kind 2 am 06.09.12 Laut §14 MuSchG steht dir zumindest der Arbeitgeberanteil ab dem 09.09.12 bis Ende Mutterschutzfrist nach Geburt zu. Plus natürlich das Geld von der Krankenkasse. Denn Du warst ja ab 09.09.12 nicht mehr in Elternzeit. LG; Sonja

von Sonni74LS am 12.10.2012, 20:18



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Hallo Sonja, ja genauso habe ich das auch gesehen. Danke für deine Antwort. Jetzt muss es nur noch die Personalabteilung verstehen :-) LG Gina

von Gina23 am 15.10.2012, 10:54



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Hi, wie oben schon geschrieben steht dir theoretisch der AG-Anteil für die Zeit nach der EZ zu - aber: der berechnet sich nach dem Netto-Einkommen der letzten 3 Monate vor dem MuSchu - und da hattest du ja kein Einkommen wegen EZ, also auch keinen AG-Anteil. Gruß, Speedy

von speedy am 15.10.2012, 13:50



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld

Hallo, ab dem ersten Tag im Mutterschutz nach Beendigung der ersten EZ besteht der Anspruch Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



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