Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin jetzt noch am Anfang meiner Schwangerschaft (11. Woche) und möchte trotzdem schon so einiges klären.
Ich arbeite seit 11. 2011 an der Uni - habe damals einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2012 unterschrieben. Der Arbeitsvertrag wird vermutlich wegen der Schwangerschaft nicht verlängert. Mein Entbindungstermin ist am 15.02.2012, mein Mutterschutz beginnt am 04.01.2013 – a so 4 tage nach Ende des Arbeitsvertrages. Diesbezüglich habe ich einige Fragen:
1) Habe ich einen Anspruch auf das Mutterschutzgeld?
2) Wenn ja, in welcher Höhe wird es bezahlt?
3) Wie soll ich weiter vorgehen? Wo soll ich mich melden und wann?
4) Habe ich einen Anspruch auf die Elternzeit/Elterngeld?
Würde mich freuen wenn Sie mir helfen konnen...Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Angelika
von
angelica
am 24.07.2012, 14:17
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf das Mutterschutz,- u. Elterngeld bei einem befristeten AV?
Hallo,
1.Nur in Höhe des Arbeitslosengeld 1, wenn Sie derartiges beziehen. Ansonsten bleibt www.Mutterschaftsgeld.de
2. s. 1.
3. s. 1
4. Natürlich! Die Höhe des EG können Sie ausrechnen unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2012
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf das Mutterschutz,- u. Elterngeld bei einem befristeten AV?
Als normale Angestellte bekommst du, da dein Vertrag VOR dem Mutterschutz ausläuft
1) Ja
2) Aber nur auf die 13 Euro kalendertäglich von der KK
3) Arbeitsamt, jetzt schon, du weißt ja, dass dein Vertrag ausläuft.
4) Elterngeld ja, Elternzeit bedingt. Denn EZ gibt es nur mit Arbeitgeber, aber als Arbeitslose ist man freigestellt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.07.2012, 00:37