Mein Chef zahlt normalerweise jedes Jahr mit dem November Gehalt Weihnachtsgeld aus. Dieses Jahr hat er wohl schon meinen Kollegen erzählt, dass er das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung erst im Januar zahlt. Mit der Begründung, dass meine Kollegin, welche auch Schwanger ist und 2 Wochen vor mir Entbindungstermin hat und ich dann in MuSchu sind und er dann sparen würde. Ist das Rechtens? Oder haben wir da trotzdem einen Anspruch drauf, weil wir lediglich im MuSchu sind und nicht schon in Elternzeit?
Er macht uns derzeit echt die Hölle heiß
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?!
von
Jasmin.Julian
am 19.10.2012, 12:40
Antwort auf:
habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2012
Antwort auf:
habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld
Kommt jetzt drauf an, wie es im Arbeitsvertrag steht. Wird das Weihnachtsgeld als Treue- oder Leistungsprämie jedes Jahr ausgezahlt?
von
Sonni74LS
am 19.10.2012, 13:30