Hallo Frau Bader, seit September 2012 bin ich in einer Festanstellung, wurde dann im Januar 2013 schwanger und im April 2013 habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Im August 2013 kam dann mein Baby zur Welt und bis Ende Oktober war ich dann im Mutterschutz. Meine Frage: Habe ich für diesen Zeitraum einen Urlaubsanspruch, also von Januar bis Ende Oktober 2013. Und kann man sich diesen, wenn ich dann Anspruch habe, auszahlen lassen??? In freudiger Erwartung auf eine Antwort von Ihnen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sandra13
von Sandra 81 am 05.02.2015, 10:19