Liebe Frau Bader,
Ich habe nach meiner 1. Elternzeit weiter in Vollzeit gearbeitet, bis ich 5 Monate später wieder in Mutterschutz/ Elternzeit ging. Habe ich nach meiner 2. Elternzeit Anspuch auf Arbeitslosengeld? Ich bin seit 2005 ohne Unterbrechung ( außer MS) angestellt gewesen.
Danke und liebe Grüße,
K.
von
Powerflower
am 15.05.2013, 22:45
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 2 Elternzeiten?
Hallo,
natürlich! Eventuell wird der Lohn aber geschätzt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2013
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 2 Elternzeiten?
Liebe Frau Bader,
Danke für Ihre schnelle Reaktion.
Eigentlich habe ich auch fest damit gerechnet, Anspruch auf ALG zu haben - bis jetzt der Ablehnungsbescheid ins Haus flatterte. Auf dem Arbeitsamt wurde das dann damit begründet, das ich vor der zweiten Elternzeit nicht 12 Monate gearbeitet hätte. Aber das war ja wegen der vorangegangenen Elternzeit auch gar nicht möglich... Wie gesagt habe ich vor der ersten Elternzeit mehrere Jahre durchgehend gearbeitet und war bei diesem Arbeitgeber bis nach der zweiten Elternzeit ununterbrochen angestellt. Erst nach der zweiten Elternzeit habe ich ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet, da mir der Arbeitgeber keine Teilzeitstelle anbieten konnte. Sollte ich nun gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen?
Vielen dank und liebe Grüße,
Katrin
von
Powerflower
am 20.05.2013, 12:18