Hallo, habe ich nach Kündigung unmittelbar im Anschluss meiner elternzeit einen Anspruch auf ALG 1 nach 3 montägiger Sperrzeit ? Wenn ja was wird zugrunde gelegt? Elterngeld oder mein Gehalt davor? Habe 30 Std immer nur gearbeitet. Und wird das Gehalt meines Mannes Angerechnet? Vielen dank
von msdiamond am 20.06.2014, 22:13