hallo....
habe ein beschäftigungsverbot von fa bekommen,habe auch meinen arbeitgeber informiert.arbeitgeber wollte mich bei der fortbildung abmelden,die meinten aber nur das ich ja nur schwanger bin und wenn ich nicht komme die mir die fortbildung in rechnung stellen.
kann man mich dazu zwingen???können die mir das in rechnung stellen???
danke im vorraus
lg
von
simonemone
am 22.01.2013, 13:42
Antwort auf:
habe ein bv kann man mich dann zur fortbildung zwingen???
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass man aufgrund der Arbeit dort nicht tätig sein kann. Wenn bei der Fortbildung diese Gefahr nicht besteht, wüsste ich nicht, warum man sie nicht ausüben soll. Wenn es an der Gesundheit liegt, ist das Beschäftigungsverbot der falsche Weg. Dann muss eine Krankschreibung erfolgen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2013
Antwort auf:
habe ein bv kann man mich dann zur fortbildung zwingen???
... weshalb genau das BV ausgestellt wurde.
Ist es z.B. ein BV wegen fehlender Immunität bei der Kinderbetreuung --> ja, die können Dich zwingen, es sei denn Du musst auf der Fortbildung dann auch mit Kindern arbeiten
Ist es z.B. ein BV weil Du absolute Schonung brauchst, da Du z.B. zu frühzeitigen Wehen neigst --> nein, ich denke dann können Sie Dich nicht zwingen, dann allerdings auch beim Veranstalter die Kosten dafür erstattet bekommen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 22.01.2013, 14:42