Hallo,
ich habe 8 Jahre in meinem Unternehmen in Vollzeit gearbeitet und bin jetzt erst mal 2 Jahre in Elternzeit gegangen, werde aber wohl das 3. Jahr noch anhängen. Ich möchte nach der Elternzeit nicht mehr in Vollzeit arbeiten, da ich oft 40-60 Stunden in der Woche im Büro war und ich das mit Kind nicht mehr möchte. Wir sind eine Firma (Spedition) mit 30 Niederlassungen, und ins. ca. 350 Mitarbeitern. Allerdings sind bei uns in der Filiale immer so ca. 10-15 Mitarbeiter beschäftigt (schwankt momentan sehr bei uns).
Den anderen Kollegen sagt er immer, dass er mir keine Chancen auf Teilzeit einräumt, mit mir hat er aber noch nicht darüber gesprochen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle habe !?!
Vielen Dank
Grüße
Tanja A.
von
Tanscha
am 30.05.2014, 08:43
Antwort auf:
Hab ich ein Recht auf Teilzeit nach der Elternzeit?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2014