Frage:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Hallo
Ich habe Kind das im Juni 2016 geboren ist und befinde mich derzeit in Elternzeit für 24 Monate, Ich erhalte Elterngeld plus für 24 Monate also bis Ende Juni 2018. Nun bekomme ich im Dezember 2017 ein weiteres Kind wie berechnet sich das Eltergeld für das Zweite Kind?
Ich weiß das ich die Elternzeit von Kind 1 im November unterbrechen muss weil ich da im Mutterschutz von Kind 2 gehe bis Februar 2018. Welche Elternzeit beginnt dann die von Kind 2 oder erst noch die restlichen Monate von unserem 1.Kind? Oder verfallen diese Monate einfach und auch das Elterngeld Plus?
Wieviel Elterngeld bekomme ich dann für das 2.Kind?
Bei der Elterngeldstelle war man leider nicht bereit mir auf diese Fragen eine Antwort geben zu wollen. :-(
Ich hoffe es kann mir jemand helfen und diese Fragen beantworten
Vielen Dank
von
Rowi2016
am 17.04.2017, 21:54
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Hallo,
Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2017
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Das neue Elterngeld berechnet sich dann aus 8x Lohn vor dem ersten Kind und 4x nix ( Juli - einschließlich Oktober ) weil Du nach dem ersten Geb. und dem Mutterschutz nix verdient hast.
Wird also entsprechend niedriger.
Plus Geschwisterbonus 10% davon dann, oder mindestens 75€.
Das restliche Elterngeld von Kind 1 kannst Du Dir auf einmal auszahlen lassen dann, ist ja nur noch die aufgesparte Rate.
Elternzeit kannst Du mit Zustimmung des AG übertragen lassen auf die Zeit bis zum 8. Geb. Nach der Geburt greift dann erst einmal die Elternzeit für Kind 2.
von
Sternenschnuppe
am 17.04.2017, 23:16
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Danke für die Antwort aber ich kann mir nicht vorstellen das die Eltergeldstelle für 8 Monate das Eltergeld komplett auszahlt. Ich würde lieber die Zeit von Kind 1 noch an das Jahr von Kind 2 dran hängen. Ob das geht?
von
Rowi2016
am 18.04.2017, 09:26
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Sortiere bitte mal... :-)
Elterngeld - Geldleistung
Elternzeit - Arbeitsvertrag ruht und Arbeitsplatz bleibt erhalten.
Elterngeld wird sich bei Dir aus ca. 4 x 0€ und 8 x Einkommen berechnen. Diese Summe teilst Du durch 12 und von dem Betrag erhälst Du 1 Jahr lang ca. 65 % monatlich.
Die aktuelle EZ beendest Du zum neuen Mutterschutz um "volles Geld" zu erhalten.
Die aufgesparten Raten von Kind 1 solltest Du dir soweit mir bekannt ist, vor der Geburt von Kind 2 auszahlen lassen. (Bitte dazu mal jemand Stellung nehmen :-))
Mitglied inaktiv - 18.04.2017, 09:47
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Klar zahlen sie das aus für die 8 Monate.
Ist ja kein Bezug mehr, mir die aufgesparte Rate.
Und man sollte sich das auch auszahlen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 18.04.2017, 11:13
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Hubbel hat nicht richtig gelesen :-)
Mitglied inaktiv - 18.04.2017, 15:03
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Hallo
Danke für die Antworten sehr hilfreich manches. Nur mal eine Nachfrage an Sternschnuppe wie kommst auf 8 Monate Verdienst und 4 Monate null. Und berechnet die tatsächlich 8 Monate von meinem Gehalt vor der ersten Geburt? Das liegt aber schon länger wie 12 Monate zurück dann.
Ich steig da nicht durch überall ist zu lesen die letzten 12 Monate und da hatte ich nur Elterngeld.
Liebe Grüße an Alle
von
Rowi2016
am 21.04.2017, 08:17
Antwort auf:
Wie hoch Elterngeld beim 2.Kind während Elterngeldbezug des 1.Kindes?
Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr des Vorkindes werden durch Lohn davor ersetzt.
Daher 8x alt und 4x null, weil im zweiten Jahr kein Bezug mehr ist. Das was man da bekommt ist nur die aufgesparte Rate.
Schick mir sonst eine PN, vergesse das Post sonst wieder zu suchen und sehe keine weiteren Antworten.
Grüße
von
Sternenschnuppe
am 21.04.2017, 22:17