Hab ich das nun richtig verstanden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hab ich das nun richtig verstanden?

Wenn man in Krankheit, welche SSbeding war, (unter Krankengeldbezug) wg insolventen AG gekündigt wird. Zählt Krankschreibung nach der Kündigung nicht mehr SSbedingt u wird somit als normaler Bezug/Arbeitslosengeld gleichgestellt u mit 0, 00 Eur beim Elterngeld berücksichtigt? Gesetzesgrundlage?

von a.seltsam am 15.05.2013, 17:24



Antwort auf: Hab ich das nun richtig verstanden?

Hallo, habe den Fall nochmal gelesen. Sie machen doch de facto arbeitslos. Wieso wird denn nur Arbeitslosigkeit unterstellt? So ganz habe ich Ihrem Fall immer noch nicht verstanden . Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2013



Antwort auf: Hab ich das nun richtig verstanden?

Hallo Frau Bader, weil mein Chef zum 01.10.12 Insolvenz eröffnet hat, ich daraufhin zum 31.10.12 gekündigt wurde, wird mir nun unterstellt, dass ich, wenn ich nicht krankgeschrieben gewesen wäre (bereits seit Juli 2012) dann ab Nov.12 arbeitslos gewesen wäre. Dies sagte die Sachbearbeiterin als ich nach Vorlage des Bescheides zum Gespräch da war. Woher will sie wissen, dass ich dann arbeitslos gewesen wäre?? Aber sie geht nun mal davon aus u hat die Monate Nov. U Dez. 12 (nach Kündigung u vor Mutterschutz) mit 0, 00 Eur Gehalt angesetzt. Die vorherigen 10 Monate hat sie aufgrund der schwangerschaftsbedingten Krankheit vor Eintritt in die Krankheit (Juli 12) als Grundlage genommen. Fakt: Berechnungszeitraum eigentl. Jan bis Dez 12 Seit Juli 12 krank wg SS (Attest) Berechnung von Sept.11 bis Juni 12 Wg Kündigung zum 31.10.12 Insolvenz Berechnung Nov. u Dez 12 0, 00 Eur Ich war aber weiterhin SSbedingt krank → keine Arbeitslosigkeit!!! AA meinte, die sind ja für mich nicht zuständig. U ich habe Krankengeld aufgrund meiner SSbedingten Krankheit bezogen... Hätte lt Gesetz doch Berechnungszeitraum Juli 11 bis Juni 12 genommen werden müssen od?? Danke

von a.seltsam am 21.05.2013, 05:58