Hallo Frau Bader
Ich hab folgendes Problem:
Mein Erziehungsurlaub ist zu Ende und ich geh jetzt wieder arbeiten.
Mein großer Sohn geht auf eine Realschule und mein Kleiner ist Vormittags
in der Kinderkrippe, das heißt ich kann im Grunde nur Frühschicht arbeiten
auch weil mein Mann nur Spät bzw Nachtschicht macht, damit er überhauptb bischen Zeit mit den Kinder in der Woche hat, da er unregelmäßig Frei hat, oft auch nur unter der Woche wenn die Kinder Vormittags außer Haus sind! Ich habe auch niemanden, der sonst auf meine Kinder aufpassen könnte.
Mein Chef meinte zwar ich soll das mit Filialleitung ausmachen wann und wie ich arbeiten kommen soll aber ihr ist das völlig egal und meinte nur wortwörtlich 'sie bräuchte eigentlich nur Jemanden der die Spätschichten übernimmt', was so gar nicht besprochen wurde und ich von vornherein gesagt habe, das ich hauptsächlich nur Früh kann, nur weil sie kein Bock auf Spätschicht hat!!! Ich bin ja deswegen auch schon von den Arbeitsstunden runter von 91 auf 65, wären 2 höchsten 3 Tage in Woche damit es gehen würde und für die Andern Mitarbeiter keine Probleme gibt!
Wie soll ich mich jetzt verhalten oder welche Möglichkeiten gibt es das ich Frühschicht machen kann?
von
Bellisa
am 01.10.2016, 12:56
Antwort auf:
Hab ich als zweifach Mama ein Recht auf nur Frühschicht?
Hallo,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, dass in Schichten zu arbeiten ist, gilt das weiterhin.
Wenn der Arbeitgeber nicht bereit oder in der Lage ist, darauf zu verzichten, werden Sie sich etwas anderes suchen müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2016
Antwort auf:
Hab ich als zweifach Mama ein Recht auf nur Frühschicht?
Wenn alle Mitarbeiter verschiedene Schichten haben, dann gilt das auch für Sie. Ausnahmen für Mütter gibt es nicht. Das fällt in die Dispositionsbefugnis des Arbeitgebers.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 13:53
Antwort auf:
Hab ich als zweifach Mama ein Recht auf nur Frühschicht?
Das kenne ich eigentlich anders. Der Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen (d.h. Abwägung aller Aspekte. wohlwollend) eine Entscheidung zu treffen, bei der auch die familiären Belange einer Mutter berücksichtigt werden, wenn das irgendwie geht.
Der Chef drückt sich aus seiner Verantwortung und möchte der Filialleitung den Schwarzen Peter zuspielen. Die hat aber wohl nicht genügend Ahnung vom Arbeitsrecht. Ich würde auf einem persönlichen Gespräch mit dem Chef bestehen, damit die Angelegenheit eine vernünftige Lösung findet. Dabei musst du deinen bisherigen Vertrag nicht reduzieren. Nach dem Erziehungsurlaub ist der ursprüngliche Vertrag wieder aktiv. In einer Filialkette gibt es meist auch einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung, die man konkatieren kann.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 15:12
Antwort auf:
Hab ich als zweifach Mama ein Recht auf nur Frühschicht?
Was steht in deinem Vertrag, DAS !!! ist entscheidend. Wie viele Kinder Du hast, wie die Betreuungssituation ist, das ist eine persönliche Sache. Wenn in deinem Vertrag Früh- und auch Spätschicht steht, dann hast Du auch so zu arbeiten. ist da nichts geregelt, gilt das was bei euch üblich ist. Du wirst ja irgendwann vor dem Erziehungsurlaub auch schon mal gearbeitet haben - und genau diese Zeiten gelten eben wieder. Nur der Stundenumfang ist halt evtl ein anderer. Sonderregelungen wegen Kinder gibt es keine. da muss man dann eben schauen wie man eine Lösung findet, sei es zB durch Randstundenbetreuung, Großeltern, Babysitter oder sonstwie. Und notfalls bleibt eben der Weg sich einen anderen Job zu suchen.
Überleg einfach mal, viele Frauen haben Kinder. Sollen die alle nur vormittags arbeiten? Das ist nicht umsetzbar. Warum nicht schauen ob Du dann nachmittags arbeitest wenn dein Mann frei hat - wenn es eh nur 2-3 Tage sind. Oder wenn er Nachtschicht hat und dann eben er auf die Kinder aufpassen kann.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 15:43
Antwort auf:
Hab ich als zweifach Mama ein Recht auf nur Frühschicht?
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/dienstplan.htm
Lies mal diesen Artikel durch. Dazu kann man Gerichtsurteile lesen. Du hast als zweifach Mama nicht per se ein Recht auf nur Frühschicht, aber du hast ein Recht darauf, dass deine familiären Belange in die Abwägung mit einfließen. Dabei trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Er hat aber überhaupt keine Abwägung getroffen, sondern die Dienstplanaufteilung an eine Angestellte delegiert. Dagegen könnte man sogar klagen. Denn wenn du alle Schichten machten mußt, wie alle anderen, dann steht letztlich dein Arbeitsplatz auf dem Spiel, denn du kannst die Kinder in dem Alter nicht alleine zu Hause lassen.
Mitglied inaktiv - 01.10.2016, 16:29