Hallo Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag ist jetzt im Mutterschutz vor der Geburt ausgelaufen (31.10.2014, ET 04.12.2014).
Die 8 Wochen nach der Entbindung bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, aber wie sieht es mit Elterngeld im Anschluss aus? Ich würde gerne 12 Monate Elternzeit nehmen. Bekomme ich dann nur den Sockelbetrag von 300€ oder werden trotzdem die 12 Monate vor dem Mutterschutz zur Berechnung des Elterngeldes benutzt?
Ich weiß ich bin sehr spät dran damit, bin bis jetzt davon ausgegangen, dass ich einen Anspruch habe und bin jetzt doch ins grübeln gekommen.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 12.11.2014, 11:11
Antwort auf:
Vertrag läuft im Mutterschutz VOR der Geburt aus, Elterngeld?
Hallo,
es wird nachd em gehalt der letzten 12 Mo. gerechnet - egal, ob der Job noch besteht oder nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2014
Antwort auf:
Vertrag läuft im Mutterschutz VOR der Geburt aus, Elterngeld?
hat. Dies ist bei Dir nicht der Fall.
Ob Du nun Elterngeld basiert auf Dein altes Gehalt bekommst oder nur den Sockelbetrag weiß ich nicht.
Der Kindsvater auch bei nicht Verheirateten ist für Dich und das Kind verantwortlich.
Mein Tip, solltest Du nicht verheiratet sein, Elterngeld auf 2 Jahre splitten, weil dann wärest Du zumindest krankenversichert.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 12.11.2014, 11:53
Antwort auf:
Vertrag läuft im Mutterschutz VOR der Geburt aus, Elterngeld?
Danke liebe Frau Bader!
Ich habe beim Elterngeldamt angerufen und nachgefragt. Ich bekomme tatsächlich Elterngeld, welches nach dem Gehalt der letzten 12 Monate berechnet wird, egal ob ich jetzt noch ein Arbeitsverhältnis habe oder nicht.
Meine Krankenversicherung besteht weiterhin.
(Wollte das nur noch einmal hier hin schreiben, falls noch jemand diese Frage hat.)
Splitten kann ich nicht, also könnte ich rein theoretisch, aber das kann ich mir leider nicht leisten. Wie gesagt, die Krankenversicherung besteht auch, wenn ich nur ein Jahr mache!
liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 13.11.2014, 20:03