Guten Tag, Frau Bader. Ich wohne und arbeite z.zt. noch in der Schweiz, werde nach der Geburt , sobald das Kind transportfähig ist, nach deutschland zurückkehren . nun weiss ich, dass 3 Monate Muttetschaftsentschädigung aus der Schweiz angerechnet werden. Mein Kind kommt mit einem schweren Herzfehler zur Welt und muss evtl. länger stationär behandelt werden. Nun weiss ich nicht, ob ich dann noch für den restl. zeitraum Elterngeld erhalte, da ich ja nach der Geburt in einem bezahlten Arbeitsverhätnis über 30 stunden stehe. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich für Ihre Antwort. murielle
von murielle am 02.10.2012, 16:32