Guten Abend,bei mir wurde in der Schwangerschaft Brustkrebs entdeckt. Ich bin jetzt in Behandlung. Nach dem Mutterschutz (8.3.2015) werde ich Krankengeld erhalten. Habe ich Anspruch auf Elterngeld im Anschluß der Behandlung (die mind. 1 Jahr dauert)Ich freue mich über eine Rückmeldung.Vielen Dank Grüße
von
Klama14
am 21.01.2015, 13:30
Antwort auf:
Guten Abend,bei mir wurde in der Schwangerschaft Brustkrebs entdeckt. Ich bin je
Hallo,
ohweih. Gute Besserung.
Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Guten Abend,bei mir wurde in der Schwangerschaft Brustkrebs entdeckt. Ich bin je
Hallo,
dass Elterngeld kannst du nur in den ersten 12 bzw 14 Monaten beziehen, eine Erkranung verlängert deinen Anspruch nicht.
Du solltest dir überlegen, ob du Krankengeld oder Elterngeld beziehen möchtest.
Auf jeden Fall wünsche ich dir alles erdenklich Gute, viel Kraft und ganz viel Freude mit deinem Kind!
LG
von
Colien07022004
am 21.01.2015, 13:49
Antwort auf:
Guten Abend,bei mir wurde in der Schwangerschaft Brustkrebs entdeckt. Ich bin je
Hallo,
es gibt noch eventuell andere Möglichkeiten:
1.
Du streckst das Elterngeld auf 24 Monate - dann bekommst Du nur die Häfte pro Monat (max. 900 €)
oder
2.
Du bekommst Krankengeld und Dein Mann geht in Elternzeit und bezieht Elterngeld.
oder
3. Hängt davon ab, ob Du Voll- oder Teilzeit arbeitest. Wenn es nur Teilzeit ist, könnest Du beantragen, neben der Elternzeit weiterzuarbeiten (bis zu 30 Stunden). Hierfür wärst Du krankgeschrieben und bekommst Krankengeld. Daneben würdest Du Elterngeld bekommen.
Mitglied inaktiv - 21.01.2015, 14:06