Hallo Frau Bader, ich habe zwei prinzipielle Fragen an Sie: Wird ein Auto, dass in der Ehe erstanden wird zu gleichen Teilen aufgeteilt? Egal auf wessen Namen es eingetragen ist? Oder gehört es einem "mehr" als dem anderen? (Kein Ehevertrag) Bezüglich des Kindesunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle. Nehme ich das komplette Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und richte danach den zu bezahlenden Unterhalt aus? Vielen Dank und freundliche Grüße
von Mickymouse am 30.06.2015, 22:22