Hallo Frau Bader, habe noch eine Frage bzgl Gütertrennung.
Ich werde mit meinen zwei Kindern bald aus dem Haus ziehen und mein noch Ehemann zieht wieder ein. Uns gehört beiden das Haus.wir stehen bei der Bank beide drin und auch im Grundbuch. Wir haben das Haus letztes Jahr erst gekauft, dh es ist von dem Kredit noch nicht viel abbezahlt.
Mein Mann hat ne jetzt vorgeschlagen, dass wir das Grundbuch auf ihn umschrieben lassen und ich aus allem raus bin. Ist das gut oder schlecht für mich? Klar, wir haben auf das Haus noch viele Schulden, die ich dann nicht mehr tragen müsste, aber es ist ja auch was abbezahlt. Muss er mich trotz den Schulden ausbezahlen? Ich will ihn nicht ausnehmen, aber beschenken will man ja auch nix und ich weiß es halt nicht besser.
Wie sieht das mit dem Inventar aus? Er möchte natürlich di teuersten Sachen wie Küche, Fernseher, Tisch usw behalten. Meine Fragen dazu:
1. Gehört es uns beiden, auch wenn es vor der Ehe aber in der Partnerschaft angeschafft wurde? Wir sind seit 10 Jahren zusammmen aber nur ein Jahr verheirate. Das meiste würde also vor der Ehe angeschafft. Oder gehört es dem, der es bezahlt hat?
2. die Küche wurde in der Ehe angeschafft. Muss er mir dafür was geben, wenn er die Küche behalten will? Ich muss unsere Wohnung ja auch neu einrichten.
Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 10:16
Antwort auf:
Gütertrennung 2
Hallo,
1. Es gehört ihm, evtl. gibt es Zugewinn
2. s.1.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2017
Antwort auf:
Gütertrennung 2
Vorbehaltlich der Antwort der Fachfrau :-)
Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft § 1363 ff. BGB.
Der gesetzliche Güterstand tritt gemäß Abs. 1 automatisch ein, wenn die Ehepartner nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütergemeinschaft, Gütertrennung) vereinbaren.
Sooo, wichtig ist auch Abs. 2.
Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1363.html
Bedeutet:
Du bringst ein Grundstück mit Haus in die Ehe ein. Dann bleibt es auch dein alleiniges Eigentum/ Vermögen.
Kauft er innerhalb der Ehe etwas allein, ist es auch sein alleiniges Eigentum/ Vermögen. Nachweise wer was bezahlt hat?
Ebenso verhält es sich mit Schulden. Schulden die vor der Ehe oder innerhalb der Ehe entstanden sind, bleiben alleinige Schulden des Ehepartners. (Anders ist es natürlich, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, dann sind es gemeinschaftliche Schulden - Schulden machen kann ich aber ja mit jedem "Fremden" auch und nicht nur mit dem Ehepartner.) Gehe nicht aus dem Grundbuch raus ohne auch aus dem Kredit zu sein, sonst zahlst Du einen Kredit für ein Haus das ihm gehört.
Zugewinn ist nur der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
§ 1373 BGB
Den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand gibt es im Todesfall (§ 1371) und in anderen Fällen ( § 1372 Bsp. Scheidung).
Vielleicht konnte ich Dir etwas helfen :-)
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Info Gütergemeinschaft
https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtergemeinschaft_(Ehe)
Info Gütertrennung
https://de.m.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtertrennung
Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 10:46
Antwort auf:
Gütertrennung 2
Nur weil Du im Grundbuch nicht mehr stehst heißt das nicht das du auch aus dem Kredit heraus seit der bei der Bank läuft. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Es ist zudem fraglich ob die Bank dich da heraus lässt und falls ja, kostet das recht gut.
Mein Rat wäre echt, hol dir einen vernünftigen Anwalt. Spätestens mit so einer "Komplikation" ist der dringend angeraten.
Mitglied inaktiv - 18.11.2017, 11:03