Sehr geehrte Frau Bader,
ich erwarte Anfang Dezember 2016 mein erstes Kind. Elternzeit möchte ich voraussichtlich für 2 Jahre beantragen in denen ich nicht arbeiten möchte.
Elterngeld möchte ich mir auf knapp 2 Jahre auszahlen lassen.D.h. die ersten 2 Monate sind es ja wg MuSchu Geld Elterngeld Basis Monate, die darauf folgenden 20 Monate möchte ich dann Elterngeld Plus.
Vor der Schwangerschaft habe ich 100% gearbeitet.Mit feststellen der SS bekam ich ein Beschäftigungsverbot.
Nun meine Frage.Da wir auf jeden Fall ein zweites Kind möchten und finanziell dann schon an unserer Grenzen kommen würde ich gerne wissen wann es "clever" ist ein zweites Kind zu planen. Nach dem ersten Kind kann ich auf keinen Fall wieder mit 100% einsteigen, macht es daher Sinn das zweite Kind noch innerhalb der Elternzeit zu bekommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
LG
von
Sanile
am 26.10.2016, 10:04
Antwort auf:
Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind
Hallo,
da bei der Berechnung des Elterngeldes das Mutterschaftsgeld und das Basis Elterngeld nicht berücksichtigt wird, haben Sie zwei Möglichkeiten:
entweder das zweite Kind kommt zwölf Monate nach der Geburt des ersten Kindes oder Sie arbeiten wieder ein Jahr voll (was nach Ihren Vorgaben ja nicht möglich ist.
Meine Schwiegermutter hat übrigens in drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils um einen Tag verschoben ein Kind gekriegt und hatte noch ein zwei Jahre älteres Kind. Heißt also ein Neugeborenes,ein genau 1-jähriges, ein genau 2-jähriges und ein 4-jähriges Kind.
Gehen tut alles.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2016
Antwort auf:
Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind
Clever ist es; erst einmal zu schauen wie das Leben mit einem Kind wird.
Finanziell gesehen, müsstest Du in einem sehr sportlichen Abstand wieder schwanger werden um das gleiche EG wie bei Kind 1 zu erhalten. Das 2 EZ Jahr fließt jeder Monat mit 0,00€ in die Berechnung ein. Nur das 1 EZ Jahr wird ausgeklammert und durch vorherige Monate ersetzt.
Besser wäre vermutlich erst wieder zu arbeiten.... wer will schon 3 Monate nach einer Geburt wieder schwanger werden. Ich nicht :-D (Kind 1 = 8 Wochen)
Mitglied inaktiv - 26.10.2016, 11:42
Antwort auf:
Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind
Der neue Mutterschutz muss bis zum 1. Geb. des Vorkindes beginnen um das gleiche Elterngeld zu bekommen.
Danach sammelt man ohne Einkommen nur Nullrunden.
von
Sternenschnuppe
am 26.10.2016, 12:06
Antwort auf:
Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind
Danke für eure Antworten.
von
Sanile
am 26.10.2016, 12:52
Antwort auf:
Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind
Eine Bekannte von mir wollte auch zügig Kinder bekommen und ein BV bei Schwangerschaft gehört da zum Beruf.
Die nahm 1,5 Jahre Elternzeit.
In der Zeit wurde sie schwanger und ging von der EZ ins BV. Durch den BV-Lohn bekam sie auch hohes Elterngeld.
Risiko: Wird man nicht rechtzeitig schwanger, muss man mit/trotz Kleinkind wieder arbeiten gehen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.10.2016, 17:07
Antwort auf:
Günstiger Zeitpunkt für zweites Kind
Hallo,
ich würde erstmal das 1. Kind bekommen und schauen, wie alles läuft.
Man weiß nie, wie sich das Leben mit Kind entwickelt und wie es einem Gesundheitlich geht. Viele Freunde von mir haben ärztlich aufgrund von schweren Geburten ein "Schwangerschaftsverbot" bekommen und sollten umbedingt 2 Jahre aussetzen, bevor sie wieder üben.
Daher erstmal in Ruhe das 1. Kind bekommen, die Elternzeit genießen, sich um Kita - Platz usw. kümmern und dann in Ruhe an Kind 2. denken.
P.S. Du wirst erstaunt sein, wie teuer bereits ein Kind ist ...
Mitglied inaktiv - 26.10.2016, 17:18