Hallo Frau Bader, meine Tochter kam im Nov 2011 zur Welt. Den mir zustehenden Urlaubsanspruch für 2011 habe ich komplett genommen. Durch den Mutterschutz stehen mir für das Jahr 2012 noch 3 Tage Urlaub zu. Meine Elternzeit ging bis Feb 2013 und seit 01.03. arbeite ich nun wieder. Urlaubsanspruch aus den Vorjahr verfällt ja normalerweise zum 31.03.. Wie ist das in meinem Fall, muss ich die 3 Tage aus 2012 nun unbedingt bis 31.03. abgelten? Leider erhalte ich aus meiner Personalabteilung keine Antwort und von meinem Chef habe ich bisher nur die Aussage erhalten, ich könnte die 3 Tage unmöglich noch in diesem Monat nehmen, dann müssten sie eben verfallen. Das möchte ich natürlich auf keinen Fall. Vielen Dank und Grüße, I. Walter
von Yoursunshine am 04.03.2013, 12:03