Sehr geehrte Frau Bader,
wir möchten einvernehmlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschließlich auf mich als Mutter übertragen. Der Rest der Sorge soll gemeinschaftlich bleiben. Kann das Amtsgericht unseren Antrag ablehnen? Braucht es hinreichende Gründe für den Entzug der AE oder reicht unser gemeinschaftlicher Wille in jedem Fall? Wir leben nicht zusammen.
Vielen Dank!
Hannah
von
Hannah79
am 26.01.2016, 22:54
Antwort auf:
Grund für Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht notwendig?
Hallo,
wenn er zustimmt würde ich es auf jeden Fall gerichtlich machen. Es ist unproblematisch und für Sie von Vorteil, wenn er seine Meinung ändert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2016
Antwort auf:
Grund für Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht notwendig?
Reicht. Fragt sich aber wozu das Gericht aufgerufen werden muss wenn man sich einig ist.
Sind ja auch Kosten.
Willenserklärung beim Jugendamt ist umsonst.
Stichwort : Elternvereinbarung.
von
Sternenschnuppe
am 26.01.2016, 23:37
Antwort auf:
Grund für Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht notwendig?
Hallo Sternschnuppe,
nee selbst wenn man sich einig ist: Die "Aberkennung" der ganzen oder auch nur eines Teils der elterlichen Sorge muss immer durch einen Richter entschieden werden.
Und: wenn mein getrennter Partner (jetzt gerade mal) damit einverstanden ist dass ich das ASR haben kann, dann würde ich da auch sofort Nägel mit Köpfen draus machen!
Gruss
D
von
desireekk
am 27.01.2016, 00:29
Antwort auf:
Grund für Entzug Aufenthaltsbestimmungsrecht notwendig?
Klar kann man das.
Wollte nur darauf hinweisen dass eine Elternvereinbarung den vorläufig gleichen Effekt hat, bei weitaus weniger Kosten.
ABR ist ja nur bei Umzug wichtig, wobei der andere klagen muss um den zu verhindern.
Wird etwas lächerlich wenn er vorher beim Jugendamt eine Erklärung abgegeben hat dass das alles ok ist für ihn.
Damit würde sie es danach eh zugesprochen bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2016, 08:10