Gilt gemeinsame Steuerklärung bei Unterhaltsberechnung nichtehelichen Kindes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt gemeinsame Steuerklärung bei Unterhaltsberechnung nichtehelichen Kindes?

Hallo, mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Wir machen nun schon seit zwei jahren eine gemeinsame Steuererklärung, wenn die Kindesmutter jetzt den Unterhalt neu berechnen lassen möchte, zählt dann diese gemeinsame Steuererklärung dazu? Weil es sind ja auch meine Rückzahlungen darin enthalten ! Wenn das Kind jetzt in die nächste Alterssufe kommt (12-?) muss mein Mann dann von sich aus mehr zahlen, oder kann er abwarten bis die Kindesmutter ihn dazu auffordert? Nicht das dann Nachzahlungen entstehen. Vielen Dank !!!

von potti am 13.12.2012, 22:18



Antwort auf: Gilt gemeinsame Steuerklärung bei Unterhaltsberechnung nichtehelichen Kindes?

Hallo, in der gemeinsamen Steuererklärung, noch erkennen, wie viel ihr Mann verdient hat. Ihr Verdienst wird nicht hineingerechnet. Es kommt auf den Titel an, ob Ihr Mann von sich aus mehr zahlen muss. Viele Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012



Antwort auf: Gilt gemeinsame Steuerklärung bei Unterhaltsberechnung nichtehelichen Kindes?

Mein Mann hat noch 2 Töchter aus erster Ehe. Die wollen immer die Steuererklärung sehen. Was sie da genau rausrechnen weiss ich grad nicht, aber abgeben muss er sie. Und ja, wenn er nach Tabelle bezahlt dann muss er es dementsprechend anheben. Wir haben das angehoben, auch so auf den Kotoauszügen vermerkt, das reicht als Beleg dass es keine Sonderzahlung außer der Reihe ist, sondern Unterhalt. Ist ein haufen Geld, aber steht den Kindern ja zu :-)

von Sternenschnuppe am 13.12.2012, 22:34



Antwort auf: Gilt gemeinsame Steuerklärung bei Unterhaltsberechnung nichtehelichen Kindes?

Würde ich beim Steuerberater anfragen. Viele Paare denken, sie müßten immer zusammen veranschlagt werden, das kann aber auch zum riesen Nachteil werden. Also im Einzelfall lieber nachprüfen lassen und notfalls macht jeder die Erklärung selbst

Mitglied inaktiv - 14.12.2012, 11:26



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