Gilt ein formloser Zettel als Testament?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt ein formloser Zettel als Testament?

Hallo Frau Bader, meine Eltern waren verheiratet und hatten (haben) 2 gemeinsame Kinder. Mein Vater hat meine Mutter verlassen und hat sich scheiden lassen, als wir Kinder 15 und 17 Jahre alt waren. Seit damals lebt er mit einer anderen Frau zusammen und ist mit ihr inzwischen auch verheiratet. Vor einiger Zeit übergab er mir und meiner Schwester jeweils ein Papier, auf dem stand, dass, falls er vor seiner Frau stirbt, wir ihr Vermögen erben werden. Gilt das als Testament? Oder sollten die beiden das richtig bei einem Notar hinterlegen?

von Tigerkralle am 09.09.2013, 15:38



Antwort auf: Gilt ein formloser Zettel als Testament?

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2013



Antwort auf: Gilt ein formloser Zettel als Testament?

Es muss handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, dann gilt es. Es sollte auch immer ein Datum drauf stehen damit sicher gestellt werden kann dass es das neuste ist. Ansonten gilt auch ein Testament ohne Notar als gültig. Sicherer ist sicher ein Testament beim Notar zu machen, da dieses dann nicht so leicht anfechtbar ist. Allerdings kann Dein Vater nicht das Vermögen seiner neuen Frau vererben (das kann sie nur selbst, er kann es nur wenn selbst es geerbt hat), das Vermögen seiner geschiedenen Ex-Frau (Eurer Mutter) erbt er auch nicht und kann es somit auch nicht weitervererben bzw. davon im Vorhinein zurücktreten. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.09.2013, 15:46



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