Gilt das Arbeitsverbot auch für den 2. Job?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt das Arbeitsverbot auch für den 2. Job?

Guten Morgen Frau Bader, Meine Frage steht ja schon oben geschrieben. Ich werde wohl für meinen Hauptjob ein Arbeitsverbot bekommen, weil ich im Fotolabor arbeite und wir mit Chemikalien arbeiten, wie ist das mit meinen Nebenjob da putze ich nur? Gilt das dann auch oder könnte ich den weiter ausführen? LG

von bienchen1981 am 10.11.2015, 07:01



Antwort auf: Gilt das Arbeitsverbot auch für den 2. Job?

Hallo, nein, nur wo gefahr besteht. Klären Sie mit dem FA, ob putzen ok ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



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