Gibt man Vollzeitstelle komplett auf, wenn man erstmal nur Teilzeit arbeiten wil

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt man Vollzeitstelle komplett auf, wenn man erstmal nur Teilzeit arbeiten wil

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einem Angestelltenverhältnis und habe einen Vollzeitjob. Jetzt bin ich in Elternzeit für 1 Jahr und möchte danach wieder arbeiten allerdings wahrscheinlich nur für 20 - 30 Stunden pro Woche. Wenn ich nun mit meinem Chef abspreche, dass ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe für 30 Stunden und er damit einverstanden ist - habe ich mir dann meine Vollzeitstelle "verbaut", also ist es mir dann ohne weiteres nicht mehr möglich, zur Vollzeitstelle zurückzukehren? Was kann man denn dann tun, was gibt es für Möglichkeien? Ich könnte doch sicher auch die Elternzeit verlängern und dann nur 30 Stunden arbeiten gehen - dann würde mir nach Ende der Elternzeit doch wieder meine Vollzeitstelle zustehen, oder? ich möchte mir meine Vollzeitstelle aber für die späteren Jahre sichern - also erst so in 3 - 5 Jahren ca. Was kann man tun, um sich seine Vollzeitstelle zu erhalten, obwohl man erstmal nur in Teilzeit arbeiten geht? VG Melanie K.

von mel.2016 am 19.05.2017, 12:54



Antwort auf: Gibt man Vollzeitstelle komplett auf, wenn man erstmal nur Teilzeit arbeiten wil

Hallo, Sie verlängern mit Zustimmung des AG die EZ u arbeiten in der EZ TZ. Dann lebt nach der EZ der alte VZ-Vertrag wieder auf Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2017



Antwort auf: Gibt man Vollzeitstelle komplett auf, wenn man erstmal nur Teilzeit arbeiten wil

Wenn Du NACH der EZ nur TZ arbeiten willst, ja dann musst Du den VZ-vertrag kündigen und bekommst dafür einen dauerhaften TZ-Vertrag. den aufzustocken später wird oft recht schwierig. Was Du aber machen kannst und solltest, ist das Du sagst du willst INNERHALB der EZ in TZ arbeiten. Das darfst Du nämlich bis zu 30 Std. Da du dich aber für die ersten 2 Jahre festlegen musst und ein AG einer vorherigen Verlängerung nicht zustimmen musst, und manchmal Mutter Natur und Gevatter Schicksal doch anders plant, solltest Du bei der Meldung der EZ das gleich auch so angeben. Sprich, Du meldest mindestens 2 Jahre EZ an, mit dem Hinweiß das du planst nach einem Jahr in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten und du dir das 3te Jahr für einen späteren Zeitpunkt aufhebst. Und das man alles weitere bespricht zu einem späteren Zeitpunkt. So weiß der AG, Ok ein Jahr bsit Du mindestens nicht da, danach evtl stundenweise und Du kannst dann schauen ob du das 3te an das 2te dranhängst oder das 3te Jahr bis zur Einschulung noch nutzen willst. Bis dahin ruht dann dein VZ-Vertrag, so das du ihn nach der EZ problemlos wieder reaktivieren kannst. Oder Du eben du dann weiterhin TZ arbeiten willst und den VZ-Vertrag kündigst. Davon ab kannst du, mit Zustimmung des AG, innerhalb der EZ auch woanders arbeiten.

Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:26



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