Gibt es ein Recht auf eine Haltemöglichkeit vor der Kita ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt es ein Recht auf eine Haltemöglichkeit vor der Kita ?

Hallo , unsere Kita ist die Wummelbude ( Boot Kitas ) in Berlin Hellersdorf und die Wohnungsgenossenschaft dort ist die " Grüne Mitte " . Ich bin dort einer der Elternvertreter . Die Wohnungsgenossenschaft macht uns seit einiger Zeit das Leben schwer ( weil die " Grüne Mitte " selber scharf auf die Kita war nach der Wende um die als Genossenschaftskita zu nutzen )...im Zuge der Sanierungsarbeiten an den dortigen Wohnhäusern wurde die schon zu DDR Zeiten angelegte großzügige Wendeschleife mit vielen Parkmöglichkeiten stark reduziert um dort Gerät und Baumaterialien zu lagern . Dies war soweit zwar nicht schön , aber für uns verständlich . Dazu muss gesagt werden , das ein Teil dieser Parkflächen vom Bauamt als Grünflächen ( obwohl betoniert ) ausgewiesen wurde . Nun sind die Bauarbeiten eigentlich abgeschlossen und wir hatten gehofft diese Flächen nebst Wendeschleife wieder benutzen zu können . Leider ein Irrtum . Die Bauarbeiter haben auf Anordnung der Grünen Mitte eine 1m breites Stück der Fahrbahn entfernt und davor und dahinter ( ordnungsgemäß ) einen Bauzaun als Absperrung gestellt . Wie wir in Erfahrung bringen konnten hat die Grüne Mitte vor diesen Bereich als Spielplatz anzulegen...wegen der Eintragung des Bauamtes . Dadurch fällt dann der komplette Wendekreis und ein Großteil der Parkflächen weg . Nun zu meiner eigentlichen Frage : Haben wir als Eltern irgendein Anrecht auf Haltemöglichkeiten um unsere Kinder abzuholen ???? Es gibt auch im näheren Umfeld der Kita im Wohngebiet nicht mal genügend Parkplätze für alle Anwohner geschweige denn für uns Eltern . In unserer Kita sind ca 200 Kinder . Wir erwarten ja nicht das jedes Auto zeitgleich dort stehen kann , was in der Regel ja durch die unterschiedlichen Abholzeiten auch nicht vorkommt , aber wenigstens eine bestimmte Anzahl . Vor den Bauarbeiten konnten in der Wendeschleife bzw den Parkplätzen dort ca 20 - 25 Autos parken bzw kurz halten um die Kinder abzuholen . Jetzt sind es mit viel gutem Willen 8 . Können wir da irgendwas machen ? lg jens

von Enno030 am 18.01.2018, 18:24



Antwort auf: Gibt es ein Recht auf eine Haltemöglichkeit vor der Kita ?

Hallo, gehen Sie zum Bauamt und klären Sie die Nutzung ab. Berücksichtigen Sie dabei aber, das der Schuß auch nach hinten losgehen kann. Einen Anspruch auf Parkplätze sehe ich nämlich nicht - eher das Problem, dass dann der KiGa mangels notwendige Parkplätze geschlossen werden kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2018



Antwort auf: Gibt es ein Recht auf eine Haltemöglichkeit vor der Kita ?

ich glaub kaum das es da ein Recht drauf gibt, seid froh um die 8 Plätze die dort sind...bei unserem Kindergarten mit 160 Kindern gibt es keinerlei Parkplätze, nichtmal für die Erzieherinnen, Haltemöglichkeiten auch nicht. Wir müssen alle zu Fuss dorthin. die nächste Parkmöglichkeit ist 10 min entfernt, das muss man halt mit einplanen.

von littlestarling82 am 19.01.2018, 16:07



Antwort auf: Gibt es ein Recht auf eine Haltemöglichkeit vor der Kita ?

Hi! In NRW sieht das Bauordnungsamt 1-2 Parkplätze pro 20-30 Kinder vor - mindestens jedoch 2. Jedes Bundesland hat da eigene Regelungen und ich würde mich da erst mal ganz unverbindlich erkundigen bzw. im I-Net schlau machen. Das Ding ist, dass die Kinder während ihrer Anwesenheit ja keinen Parkplatz benötigen. In so fern muss lediglich Platz für ein kurzes halten und abgeben vorhanden sein. Es ist also nicht so, wie z.B. bei einem öffentlichen Amt, Schwimmbad o.ä., bei welchem die Besucher eine gewisse Zeit verbringen und daher Parklätze für die Zeit des Besuches vorhanden sein müssen. Diese Info habe ich von einer Freundin, die im Bauamt unserer Stadt arbeitet. Aber wie gesagt: ist in jedem BL anders geregelt.

von cube am 20.01.2018, 07:54



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