Getrennt lebend und trotzdem gemeinsam Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Getrennt lebend und trotzdem gemeinsam Elternzeit?

Hallo zusammen, mein Partner und ich erwarten unser erstes gemeinsames Kind. Zum Zeitpunkt der Geburt (und auch noch eine ganze Weile darüber hinaus) werden wir noch getrennte Wohnsitze haben. Bisher arbeite ich in Teilzeit (zwei Tage in der Woche) im Wohnort meines Partners. Mein Partner hätte die Möglichkeit für jeweils einen Tag in der Woche zuhause zu bleiben, bis "seine" zwei Monate Elternzeit voll wären (dieses Modell gab es bei ihm in der Firma wohl schon). Für mich wäre diese Lösung auch toll, da ich dann nach dem Mutterschutz wieder meine zwei Tage/Woche arbeiten gehen könnte, da unser Kind zwei Tage die Woche fest beim Vater versorgt wird. Nun die Frage: Elterngeld kann ja mit getrennten Wohnsitzen nur derjenige beziehen, bei dem das Kind gemeldet ist. Ist es möglich, das Kind mit Hauptwohnsitz bei mir zu melden und mit Nebenwohnsitz beim Vater? Reicht ein Nebenwohnsitz fürs Kind aus, um gleichzeitig Elternzeit (mit erklärtem Modell) zu beantragen? Welche Nachteile würde ein Nebenwohnsitz fürs Kind mit sich bringen (im Bezug auf mögliche andere staatliche Leistungen/Unterstützungen)? Vielen Dank fürs erste :-) Psy

von psyllina am 24.04.2012, 10:32



Antwort auf: Getrennt lebend und trotzdem gemeinsam Elternzeit?

Hallo, Voraussetzung für die Eltern Zeit ist, was man mit den Kindern einem Haushalt lebt. Ihr Kind kann nicht gleichzeitig in Ihrem Haushalt und im Haushalt des Kindsvaters leben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2012



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