geteiltes sorgerecht, umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: geteiltes sorgerecht, umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo ich brauche ganz schnell und dringend Hilfe ... also mein Sohn ist 15 Monate alt und ich War schwanger damals dann habe ich mich getrennt weil es nicht interessiert hatte und er mich sehr schlecht behandelt hat ... er hatte mich dann immer nur nachts angerufen wenn er getrunken hatte und ja immer zu Zeiten nachts um 1 oder 2 Uhr .. Vaterschaft er nicht anerkannt gehabt bis Juni 2015 also mein Sohn War da schon 8 Monate .. nach dem wir dann gesagt haben ok man trifft sich immer wieder hat sich Es ergeben dass ich gesagt habe ok dann versucht es nochmal ... am Anfang lief immer alles ganz ok im Dezember 2015 ist er völlig durch gedreht habe mich dann getrennt und alle haben wieder auf mich eingeredet mir gesagt es Wird sich ändern er hat mir versprochen es wird alles anders wieder hab ich mich dazu aufgerungen es tu versuchen ... vor 3 Wochen War es soweit ich konnte es nicht mehr ... er hat wieder nur Theater gemacht und hat sich daneben benommen ..ich habe ihm es klar gesagt den Umgang habe ich ihm nie verweigert damals bin ich immer wieder am Anfang zu ihm gefahren da wollte er als Baby ihn nicht sehen keine Interesse nichts ... und jetzt hat er antTag gestellt auf dem Amtsgericht wegen gt. Sorgerecht und Umgangs recht ... er will den kleinen( 15 ) Monate nur alleine sehen und ja ich hab ihm angeboten er wohnt 60 Kilometer weg auch im Wechsel dann mit ihm hin zu fahren ... aber ja ... er bleibt dabei ... nur aus Rache ... er trinkt wieder Alkohol weil er damit nicht klar kommt wegen der Trennung ... er noch ein Kind bei sich der ist 9 Jahre alt jetzt ... und ja um ihn kümmert er sich soweit ... aber macht auch nichts groß hat kein Führerschein ist arbeitslos ... er hat seit Dezember medikenet genommen nach dem Streit ... um sich helfen zu lassen hat über die Diakonie Gespräche gehabt aber ja Medikamente nimmt er wohl nicht mehr ... was kann ich tun können sie mit Tips geben was ich tun kann ... ich stille meinen Sohn noch und wie lange muss mein Sohn dort hin alleine oder mit mir oder wie ... ich bin am ende meiner Kräfte ... mein Sohn hängt seit er 3 Monate alt ist am Monitor und hat immer wieder atemaussetzer wir müssen somit immer wieder ins kh ... dafür brauch ich dann jedesmal eine Unterschrift ich weiß echt einfach nichts mehr ... Hilfe ... LG und danke schonmAl. ..

von Love-Baby am 07.02.2016, 13:51



Antwort auf: geteiltes sorgerecht, umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, ich hab jetzt nicht ganz verstanden, wann Sie wie mit dem Kindsvater zusammen gewesen sind, gleichwohl hatte ein Anspruch auf Umgang, gegebenenfalls betreut. Wenn Sie sich schnell an das Jugendamt, um von dort Unterstützung zu bekommen. Dort wird auch geklärt, wie oft das Kind zu ihm kommt. In dem Alter üblicherweise alle 14 Tage zeitlich je nachdem, wie gut die beiden sich kennen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



Antwort auf: geteiltes sorgerecht, umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, du solltest Dich zuerst Mal beruhigen... nicht einfach, aber wird die sehr helfen! Grundsätzlich kann man wenig gegen die gemeinsame elterliche Sorge tun, aber man könnte die Reibungspunkte minimieren: Ich würde dir dringend anraten einen guten Anwalt einzuschalten, ohne den wird es schwer für dich, er/sie wird dir helfen das alles zu sortieren. WENN schon gemeinsame elterliche Sorge sein "muss" dann würde ich sie versuchen einzuschränken: - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Vermögenssorge - medizinische Sorge alleine bei Dir beantragen. Was ich Dir noch rate: mache JETZT noch ein Giro-Konto und Sparkonto/Aktiendepot etc. auf das Kind solange Du es alleine kannst. Das GSR ist nicht das Ende der Welt. Solange das Kind am Monitor hängt zund Du stillst wird sowieso keine große Übernahctung möglich sein. Und dann: ER kann bitte den Umgang organisieren, Du musst da nicht soo viel dazu beitragen. Er kann kommen und den kleinen zum Spaziergang mitnehmen, danach wird mans ehen was mehr wird und wie verlässlich das alles läuft. Gruss D

von desireekk am 07.02.2016, 16:15



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