Hallo, ich habe mal eine Frage
Ich lebe mit der Mutter meines 2 Jährigen Sohnes getrennt.
Manchmal geht es gut, manchmal gibt es nur zoff.
Vor allem gibt es Zoff, wenn sie einen neuen Partner hat.
Es kam soweit, dass ich ihn 3 Monate nicht gesehen habe und ein Gespräch bei JuGa eingefordert.
Dort wurden einige Regeln schriftlich festgehalten.
Ich melde mich immer am Anfang des Monats wann ich Ihn nehme. Wenn es geht mind 1 mal die Woche.
Nun hat sie mir die Tage den Urlaubsplan der Tagesmutter geschickt, ich soll ihn dort teilweise nehmen.
Was ja generell kein Thema ist, wenn ich Frei habe, da mein Urlaub…außer zwischen den Jahren, da kann ich Ihn 2 Tage nehmen.
Ansonsten habe ich noch 2 Planfreie Tage mit reingeworfen, wo ich ihn auf jeden Fall nehme.
Sie sagt nun ich soll halt schauen, dass ich mehr freie Tage bekomme.
Was ein generell gehen würde, ABER ich diese dann auf doppelte weise Nacharbeiten muss….was wiederum bedeutet ich kann Ihn halt dann weniger am Wochenende sehen.
Das wäre dann nicht im Sinne des Erfinders.
Wenn ich das nicht machen würde, muss ich Ihn immer die Hälfte von meine Urlaub nehmen.
Man darf mich nicht falsch verstehen, aber ich muss in der Firma meinen Urlaub im Oktober für das folge Jahr komplett planen. Die Tagesmutter plant das ganze später.
Auch ich möchte mal in Urlaub fahren und ich nehme meinen kleinen auch sehr gerne zu mir, soweit es die Umstände zu lassen.
Mich tangiert aber das Wort „du musst“
Ich habe sehr oft das Gefühl das sie versucht Ihren einzigen Vorteil aus der Geschichte zu ziehen und mich mit allen Mitteln unter Druck zu setzen.
Sie scheint auch wohl einfach nicht zu verstehen das ich mir meine Arbeitszeiten bzw. meine freien Tage nicht aussuchen kann, ich mache echt alles was in meiner Macht steht. Aber irgendwann ist Zuviel nun mal Zuviel
Es gab eine Zeit da habe ich nur noch gearbeitet, da ich über 60 Minus Stunden nachholen musste
Ich weiß auch das es offiziell kein Muss gibt, wobei ich ja gerne will. Aber Ohne das Wort MUSS
Sie hat mir auch seinerzeit mitgeteilt, als ich gefragt habe: „ist der kleine noch bei der Tagesmutter?“….Sie meinte : „Die Betreuung geht dich nichts an, das ist mein Thema“
Ich bräuchte da mal eine dringende hilfe.
Was MUSS ich machen?
MUSS ich meinen kleinen die Hälfte meines Urlaubes nehmen oder ist dies nur wortglauberei?
von
MrKeeway
am 26.04.2017, 16:35
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht Urlaub
Hallo,
bei so einem langen Text habe ich nur überflogen und verstehe nicht so wirklich, worum es geht.
Bitte stellen Sie die Frage noch mal kurz und allgemeiner.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2017
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht Urlaub
kannst du nochmal konkret dein anliegen schildern?
ich habe viermal gelesen, aber ich verstehe es trotzdem nicht.
es gibt vereinbarte regeln, aber du kannst/willst das kind in deinem urlaub nicht nehmen?
oder passen deine bereits genehmigten urlaubstage nicht mit der urlaubsplanung der tagesmutter? wo genau ist dein problem?
Mitglied inaktiv - 26.04.2017, 18:53
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht Urlaub
Hallo,
ganz ehrlich: ihr teilt Euch die elterliche Sorge, richtig?
Was glaubst Du, wieviel ihres Urlaubs die Mutter nach dem Kind richtet?
Vermutlich 95%...
Also: warum nimmst Du nicht den Kurzen mit in deinen Urlaub?
Und nimmst eben Urlaub wenn die TaMu Urlaub nimmt?
OK, ich verstehe, dass die TaMu Urlaub später bekannt gibt als Du es bei deinem AG tust.
Dann würde ich mich mit der TaMu in Verbindung setzen und versuchen hier etwas abzusprechen.
Und die KM liegt falsch: da Ihr euch die elterl. Sorge teilt, geht dich die Betreuung Eures Kindes DURCHAUS etwas an!
Du hast ein Recht mitzubestimmen wo und durch wen EUER Kind betreut wird.
Also: nochmal zum Jugendamt gehen und eben nochmals auch Zeiten festlegen in denen Du mehr als nur einen Tag Betreuung pro Woche leisten "musst".
Nochmal: es ist nicht falsch, wen man als Vater seinen kompletten Urlaub nach dem Kind richtet.
Für mich ist es LUXUS wenn ich 3-4 meiner 30 Urlaubstage OHNE Kind(er) verbringen konnte.
Gruss
D
von
desireekk
am 26.04.2017, 23:02
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht Urlaub
Sehe ich auch so. Bei Eltern, die zusammenleben, ist es üblich den kompletten Urlaub zusammen mit dem Kind zu verbringen.
von
Tina_33
am 27.04.2017, 12:14
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht Urlaub
Du musst das Kind nicht nehmen. Keiner kann Dich zu Umgang zwingen und auch die Mutter ist nicht gezwungen, sich um das Kind zu kümmern. Ist immer lustig wenn Alleinerziehende meinen, sie müssten ja und es bliebe ihnen keine Wahl, denn doch die gibt es :-D
Seh es positiv, Du darfst das Kind nehmen und musst nicht um Umgang kämpfen.
Zu Deinem Problem: Dein Urlaubsplan wird lange vor dem Plan der Tagesmutter erstellt. (Tja, deswegen geht mein Kind zu keiner Tagesmutter sondern in den Städtischen Kindergarten- da weiß ich heute schon wie die Schließzeiten 2020 sind.)
Sprich mit der Mutter Deines Kindes und erkläre, dass das für Dich ein Ding der Unmöglichkeit darstellt. Ggf. tu dies schriftlich oder bei einem Termin im JA.
Das Wort muss, musst Du einfach überhören. Rechtlich kann sie Dir nichts also gehts doch nur um den zwischenmenschlichen Aspekt.
Alles Gute :-)
Mitglied inaktiv - 27.04.2017, 16:04