Frage: Gespräch mit dem Chef...

Ich war gestern beim Gespräch bei meinem Arbeitgeber. Es war ja damals als ich schwanger war total schlimm. Er schickte mich 2x Heim (ich solle meine Schwangerschaft genießen) und holte mich wieder zum arbeiten. Er rief meine Frauenärztin an, sie solle das Mutterschutzgesetz ändern, ( es war ein Infoblatt ) da ich meine Arbeit nicht machen kann, ohne 5 kg zu heben. Meine Tochter wird im Februar 3 Jahre, ich habe 3 Jahre Erziehungszeit angemeldet. Ich wollte nun endlich mal wissen,wie er zu meinem Arbeitseinstieg steht. Hatte ja vorher 39,5 St/Woche und wollte nun Teilzeit. Er weiß nicht dass ich in der 6. Woche schwanger bin, das möchte ich erst sagen, wenn ich die 12. Woche überstanden habe. Nun möchte er sich überhaupt nicht bewegen mir mal irgendwas zu unterschreiben. Das würde ja noch im Januar reichen,ist ja schnell aufgesetzt und unterschrieben usw. Nun weiß ich einfach nicht wie ich es taktisch angehen soll, wenn ich meinen Job behalten will. Das Baby kommt Ende Juni/Anfang Juli auf die Welt. Ich wäre vom Prinzip im 5-6. Monat wenn ich wieder arbeiten soll. Bei der letzten Schwangerschaft bekam ich ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, weil er mich psychisch so fertig gemacht hat. Ehrlich gesagt will ich nicht dahin wegen ihm, aber ich liebe die Arbeit dort... Er geht bald in Rente, dann hätte ich unter neuer Führung eine neue Chance. Er meinte ich soll Schicht arbeiten, da er nicht möchte dass meine Kollegen neidisch werden. (Allerdings hat sich noch nie eine Vollzeitkraft nach Teilzeitkräften gerichtet was die Arbeitszeit angeht!-Verkauf, ca 90 Mitarbeiter) Dass ich keine Betreuung für meine Tochter habe, und ich dann theoretisch alle 2 Wochen mein Kind nicht ins Bett bringen kann da ich erst 20:00uhr Schichtende hätte juckt ihn scheinbar nicht. Aber bei 80 St./Monat?! Ich denke er will dass es meinerseits nicht klappt, und ich kündige. Somit hat er es am einfachsten. Was soll ich nun tun?

von Kugelhupf am 06.11.2014, 14:20



Antwort auf: Gespräch mit dem Chef...

Hallo, die EZ ist zu Ende u der alte Vertrag lebt wieder auf. Was soll er unterschreiben? Die TZ? Stellen Sie einen schriftlichen Antrag (wenn die Fitrma mehr als 15 AN hat), dann muss er antworten oder es gilt als genehmigt. Anspruch auf bestimmte Zeiten haben Sie nicht, wenn Sie vorher Schicht gearbeitet haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2014



Antwort auf: Gespräch mit dem Chef...

Du bist doch schwanger, also kann er dir eh nicht mehr kündigen. Also die Angst ist also eh unbegründet. Und, ich weiß nicht ob es für dich taktisch gut ist, wenn du jetzt auf einen Teilzeit-vetrag pochst, eigentlich spielt Dir dein Chef nämlich gerade recht gut zu. Du sagst, Du bist im 5-6ten Monat wenn du wiedr arbeiten mußt, hast dann nur wenige Wochen bis zum neunen Mutterschutz. Da dann wirklich keine Chance für diese überschaubare Zeit eine betreuungsmöglichkeit zu finden? Evtl auch mittels Urlaub zB die Zeit überbrücken - wenn das hinhaut. Denk auch daran das du im Mutterschutz urlaubsanspruch erwirbst. Und, jede Euro den du verdienst wird dein Elterngeld erhöhen. OK, viel mehr als die 300 € MIndestsatz wird es nicht werden bei den paar Wochen arbeiten, aber IMO solltest du da alles mitnehmen. Und, solltest du wieder ein BV bekommen, dann müsstest du gar nicht mehr zwsichen Ende 1ter EZ und neuem Mutterschutz arbeiten. Hast du dann noch nichts wegen TZ unterschrieben, bekommste das VZ-Gehalt, auch im Mutterschutz dann. Ist der TZ-Vetrag unterschreiben, dann gibt es nur Geld für die entsprechend Teilzeit. Ein zuürck ist dann nicht mehr möglich, auch nach der 2ten Elternzeit wird es dann schwierig. Bleibt es wie es ist, dann hättest du da aber noch eben bis zum Ende der 2ten Elternzeit Zeit dir zu überlegen, wie soll es beruflich weitergehen. Zumal wenn der jetzige Vorgesetzte bald in Rente geht. Wer weiß was es da in 1-2-3 Jahren gibt.

Mitglied inaktiv - 06.11.2014, 20:54